Sieben Hubschrauber-Landeflächen über 1.600 Metern

Sieben Hubschrauber-Landeflächen über 1.600 Metern gibt es derzeit in Südtirol. Fünf davon sind seit 2018 als „ständige Landeflächen“ samt Flugkorridoren anerkannt: Speikboden/Sonnklar, Kronplatz, Seceda, Jëuf de Frea und Kurzras.
2024 und 2025 erkannte die staatliche Behörde ENAC zwei weitere Flächen einseitig an: die Skihütte Moritzino am Piz La Ila oberhalb von Stern in Abtei sowie die Villanderer Alm.
Land forderte Widerruf
Für die beiden Flächen forderte der Landeshauptmann ENAC auf, die Anerkennungen zu widerrufen. Ob die staatliche Behörde dem nachgekommen ist, geht aus der schriftlichen Antwort nicht hervor.
Die Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Zeno Oberkofler wollten außerdem wissen, welche Beanstandungen, Untersagungen oder sonstigen Maßnahmen das Land, zuständige Behörden oder Gemeinden erlassen haben. Eine Übersicht dazu legte Alfreider nicht vor.
Verweis aufs Landesgesetz – konkrete Fälle fehlen
Alfreider hält fest, dass das Landesgesetz unabhängig von einer ENAC-Genehmigung oder der Dauer eines möglichen Widerrufs gilt. Die Landesbehörden würden die Nutzung und Flugtätigkeit bei der Skihütte Moritzino – darunter Materialtransporte – sowie auf der Villanderer Alm ahnden, sofern sie nicht unter die zulässigen Ausnahmen vom Flugverbot über 1.600 Metern fallen.
Welche konkreten Beanstandungen, Verbote oder Sanktionen es bereits gab, nennt die Antwort jedoch nicht. Das Land erklärt, Verstöße würden geahndet, legt aber keine konkreten Fälle oder Maßnahmen offen.






