von wk 16.10.2026 11:30 Uhr

Mehr Geld für Südtirols Hausärzte: Landesregierung genehmigt neuen Vertrag

Der Landeszusatzvertrag sieht höhere Vergütungen und mehr Unterstützung für Praxispersonal vor. Jährlich stehen dafür mehr als acht Millionen Euro bereit.

Foto: LPA/Fabio Brucculer

Die Landesregierung hat am Freitag, 16. Oktober, den neuen Landeszusatzvertrag für die Allgemeinmedizin genehmigt und die endgültige Unterzeichnung freigegeben. Damit sollen die Rahmenbedingungen für Südtirols Hausärzte verbessert werden.

„Der Vertrag bringt zusätzliche Vergütungen und mehr Unterstützung für das Praxispersonal und ist somit eine Investition in die Allgemeinmedizin. Wir wollen die Hausärzte in ihrer Arbeit stärken und gleichzeitig die Versorgung für die Menschen weiterentwickeln“, erklärte Gesundheitslandesrat Hubert Messner.

Höhere Vergütung für Dienste und Leistungen

Für Dienste in den Gemeinschaftshäusern erhalten Ärzte künftig 55 Euro pro Stunde. Der gesamtstaatliche Vertrag sieht dafür 38 Euro vor. In der Nacht und an Sonntagen steigt der Stundensatz auf 60 Euro. An Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern kommen weitere 15 Euro je Stunde hinzu.

Auch bei den 32 Leistungen mit besonderem Aufwand wurden Angebote ergänzt, vor allem im diagnostischen Bereich. Zusätzliche Vergütungen sind unter anderem für die Betreuung chronisch Kranker, die Prävention für junge Menschen, Bescheinigungen und die Mitarbeit an strategischen Projekten vorgesehen. Dazu zählen auch Vorhaben zur digitalen Innovation.

Mehr Unterstützung für Praxispersonal

Der Beitrag für Sekretariatskräfte steigt von 3,50 auf acht Euro je eingeschriebenem Patienten und Jahr. Für Krankenpflegepersonal sind künftig fünf Euro je Patient und Jahr vorgesehen.

Für sämtliche Maßnahmen des Vertrags stehen jährlich mehr als acht Millionen Euro bereit. Davon profitieren die 297 in Südtirol tätigen Allgemeinmediziner – Stand: 30. Juni 2026. Bereits ein erster Teilvertrag aus dem Sommer 2025 hatte 1,5 Millionen Euro vorgesehen.

Hausarztpraxen und Gemeinschaftshäuser

Hausarztpraxen und Gemeinschaftshäuser sollen künftig stärker zusammenarbeiten. Die Gemeinschaftshäuser ergänzen das bestehende Angebot und bringen verschiedene Gesundheitsberufe für eine koordinierte Betreuung zusammen.

„Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Zusammenspiel. Wir stärken die Hausarztpraxen und schaffen zusätzliche Angebote für eine wohnortnahe, koordinierte und multiprofessionelle Versorgung“, sagte Messner.

Veröffentlichung im Amtsblatt

Der Landeszusatzvertrag ist das Ergebnis längerer Verhandlungen zwischen dem Land und den Vertretungen der Hausärzte. Er ergänzt den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag, der die allgemeinen Rahmenbedingungen vorgibt.

Nach der endgültigen Unterzeichnung durch die öffentliche Verhandlungsdelegation wird der Vertrag im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. Die Bestimmungen gelten ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Veröffentlichung folgt.

Quelle: Landesagentur für Presse und Kommunikation

 

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