Südtirol vor 87 Jahren: Als zwei Diktaturen über die Heimat bestimmten

Am 21. Oktober 1939 wurden die Ausführungsvereinbarungen zur Option abgeschlossen. Sie regelten die Umsiedlung ins Deutsche Reich und deren wirtschaftliche Abwicklung. Die politische Verständigung war bereits im Juni erfolgt. Der Oktobertermin war deshalb nicht der Anfang der Option, sondern ein entscheidender Schritt ihrer Umsetzung. Der Historiker Günther Pallaver arbeitet diese Abfolge in seiner Untersuchung heraus.
Zwei Diktaturen hatten sich verständigt. Die Folgen sollten Familien tragen, die weder Hitlers Bündnispolitik noch Mussolinis Italianisierung beschlossen hatten.
Die Sprache behalten, das Land verlassen?
Die deutschsprachigen Südtiroler und Ladiner standen vor einer erzwungenen Alternative: für die deutsche Staatsbürgerschaft optieren und auswandern oder die italienische behalten und bleiben. Die allgemeine Entscheidungsfrist endete am 31. Dezember 1939. Für bestimmte Gruppen, darunter den Klerus, gab es Verlängerungen.
Dahinter lagen Jahre der Unterdrückung. Der Faschismus hatte die deutsche Schule beseitigt und Italienisch zur alleinigen Amtssprache gemacht. Italienische Ortsnamen waren eingeführt worden. Michael Gamper und mutige Lehrkräfte hielten den Deutschunterricht in den Katakombenschulen aufrecht. www.provinz.bz.it
Wer bleiben wollte, musste deshalb keineswegs die bestehende Ordnung gutheißen. Er konnte ebenso an seinem Hof, seinem Dorf und seiner Heimat festhalten wollen. Und wer ging, konnte aus Angst um Sprache und Zukunft entscheiden. Die Menschen lassen sich nicht nachträglich in zwei saubere Schubladen sortieren.
Angst als politisches Werkzeug
Besonders wirksam war die sogenannte sizilianische Legende: das Gerücht, Dableiber würden nach Sizilien oder in andere entfernte Gebiete verschickt. Pallaver beschreibt, wie spät die italienischen Behörden widersprachen und wie wenig Glaubwürdigkeit sie nach den Erfahrungen der Südtiroler noch besaßen.
Das Gerücht war kein Beweis für einen beschlossenen Deportationsplan. Seine Wirkung war dennoch real: Es ließ auch das Bleiben wie einen Weg ins Ungewisse erscheinen. Die nationalsozialistische Propaganda versprach dagegen eine neue Zukunft im Reich.
Selbst die Blumen mussten Stellung beziehen
Die „Brennende Liab“, jene rote Geranie an Südtirols Fenstern und Balkonen, wurde zum Sinnbild des Heimatstreits. Beide Lager verwendeten sie in ihren Propagandagedichten.
Bei den Dableibern blühte sie weiter am Erker und stand für die Treue zur Heimat. In der Optantenfassung wurde sie heruntergerissen; die Treue zu Deutschland überwog, die Blume wurde im Herzen mitgenommen. Dieselbe Pflanze, zwei gegensätzliche Botschaften. Selbst am Fensterbrett machte die Spaltung nicht halt.
Mit Heimat wurde auf beiden Seiten argumentiert. Für die einen hing sie vor allem an Sprache und Zugehörigkeit, für die anderen am vertrauten Land. Ausgerechnet der Begriff, der verbinden sollte, wurde zum Streitpunkt.
Der Riss ging durch die Familien
Die Propagandaschlacht teilte Südtirol in Optanten und Dableiber. Die Landesverwaltung beschreibt eine Spaltung bis in die Familien hinein. Die Dableiber waren Anfeindungen und Übergriffen aus Teilen der Optantenmehrheit ausgesetzt.
Damit wurde aus einer staatlich aufgezwungenen Entscheidung ein Konflikt zwischen Nachbarn und Angehörigen. Wer anders entschied, geriet unter Rechtfertigungsdruck. Die Diktaturen hatten die Alternative geschaffen; gestritten wurde darüber vor der eigenen Haustür.
Rund 86 Prozent entschieden sich für die Deutschlandoption. Diese häufig genannte Größenordnung darf nicht mit der tatsächlichen Auswanderung verwechselt werden: Zwischen 1939 und 1943 verließen etwa 75.000 Südtiroler das Land, ungefähr ein Drittel der damaligen Bevölkerung.
Ein Kreuz auf dem Formular war keine Garantie für die versprochene Zukunft. Und die Entscheidung für die Auswanderung bedeutete nicht, dass man tatsächlich fortkam.
Der Krieg verschlang die versprochene Zukunft
Die Umsiedlung endete nicht einfach mit dem Kriegseintritt. Deutschland führte bereits seit September 1939 Krieg, Italien trat im Juni 1940 ein. Gerade 1940 wanderte etwa die Hälfte jener Menschen aus, die Südtirol im Zuge der Option tatsächlich verließen. Danach ging die Auswanderung zurück.
Die versprochene neue Heimat musste erst geschaffen werden. In Tirol und Vorarlberg entstanden Südtiroler Siedlungen. Mit fortschreitendem Krieg fehlten jedoch Arbeitskräfte und Baumaterial. Das Stadtarchiv Innsbruck dokumentiert, wie das Wohnbauprogramm hinter seinen Zielen zurückblieb. Arbeiter wurden schließlich von Baustellen abgezogen und für Schutzbauten eingesetzt. Seit Mitte 1943 wanderten kaum noch Südtiroler aus.
Auch die Versprechen der nationalsozialistischen Propaganda hielten der Wirklichkeit nicht stand. Die Landesverwaltung nennt deren Enttäuschung und den Kriegsverlauf als Gründe dafür, dass die Umsiedlung ins Stocken geriet.
Nach dem italienischen Waffenstillstand im September 1943 besetzten deutsche Truppen Südtirol. Mit der Errichtung der Operationszone Alpenvorland unter deutscher Kontrolle verlor die Umsiedlung ihre bisherige politische Grundlage. Sie wurde gestoppt. Die Heimat war damit vor weiterer Entleerung bewahrt – frei waren ihre Bewohner unter der NS-Herrschaft deshalb keineswegs.
Auch nach dem Krieg blieb die Unsicherheit
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war der Schaden nicht behoben. Für die Optanten stellte sich die Frage nach Staatsbürgerschaft und Rückkehr. Auch Menschen, die Südtirol gar nicht verlassen hatten, waren von der rechtlichen Unsicherheit betroffen.
Das Gruber-Degasperi-Abkommen von 1946 sah die Überprüfung der Staatsbürgerschaftsoptionen vor. Die konkrete Regelung folgte erst mit dem Optantendekret: Am 2. Februar 1948 genehmigte der italienische Ministerrat die Rückoption, am 5. Februar trat das Dekret in Kraft. Es ermöglichte nach Widerruf der Deutschlandoption den Wiedererwerb der italienischen Staatsbürgerschaft.
Heimgekehrt – aber noch lange nicht abgesichert
Für heimkehrende Südtiroler Wehrmachtsangehörige endeten die Folgen nicht mit dem Ablegen der Uniform. Bei Deutschlandoptanten musste zunächst die Staatsbürgerschaft geklärt werden. Das Optantendekret löste aber nicht automatisch sämtliche sozialen Ansprüche.
Dabei sind zwei Dinge auseinanderzuhalten: Kriegsopferversorgung für Verwundete und Hinterbliebene sowie die Anerkennung von Versicherungszeiten für die spätere Pension. Nicht jeder Heimkehrer hatte Anspruch auf eine Kriegsrente.
Das Gesetz Nr. 364 vom 2. April 1958 erstreckte Leistungen für Kriegsteilnehmer und Heimkehrer auf Südtiroler, die in deutschen Streitkräften gedient hatten. Eine weitere Regelung, Gesetz Nr. 467 vom 3. April 1958, betraf die Kriegsversorgung und beseitigte dabei bisherige Einschränkungen für Südtiroler.
Die Versicherungs- und Pensionsfragen ehemaliger Optanten beschäftigten Italien und Deutschland noch Jahrzehnte später. Ein eigenes Abkommen wurde am 27. Jänner 1976 geschlossen und durch einen 1993 vereinbarten, 1997 gesetzlich ratifizierten Zusatz ergänzt. Diese Regelungen betrafen die Versicherungsverhältnisse ehemaliger Optanten und sind von der Kriegsopferversorgung zu unterscheiden.
Der Krieg war längst vorbei. Seine Folgen standen für Betroffene noch immer in den Akten.
Heimat ist kein Verhandlungsposten
87 Jahre später darf die Erinnerung nicht beim Koffer und beim Abschiedsfoto stehen bleiben. Hinter der Option standen zwei Diktaturen, die Menschen zum Gegenstand ihrer Politik machten. Die einen wollten Südtirol italianisieren, die anderen ordneten es dem Bündnis mit Mussolini unter.
Über die damaligen Entscheidungen lässt sich streiten. Über die Verantwortung der Regime sollte es keine Unklarheit geben. Eine Heimat zu schützen bedeutet, ihren Menschen Sprache, Rechte und ein Leben in ihrem Land zu sichern. Sie vor die Wahl zwischen diesen Gütern zu stellen, war keine Lösung. Es war das Unrecht.






