von wk 08.10.2026 11:07 Uhr

Abfertigung binnen 90 Tagen: Kürzere Wartezeit für Landesbedienstete

Landesbedienstete sollen ihre Abfertigung künftig innerhalb von 90 Tagen und in einer einzigen Tranche erhalten. Für das Personal des Landesgesundheitsdienstes und andere öffentliche Bedienstete bleibt eine vergleichbare Lösung noch offen.

Maria Elisabeth Rieder - Foto: Team K

Bis zu 27 Monate und teilweise noch länger mussten öffentliche Bedienstete nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst bislang auf ihre Abfertigung warten. Für die Landesbediensteten soll sich das nun ändern: Laut einer Mitteilung des Team K wird die Vorstreckung durch das Land umgesetzt. Damit soll das Geld innerhalb von 90 Tagen vollständig ausbezahlt werden.

Vorstoß bereits im Jahr 2020

Der Südtiroler Landtag hatte bereits im Jänner 2020 einen Beschlussantrag der Team-K-Abgeordneten Maria Elisabeth Rieder zur Vorstreckung der Abfertigung angenommen. Nach Angaben des Team K bestätigte noch im selben Jahr ein Rechtsgutachten, dass eine frühere Auszahlung durch das Land rechtlich möglich sei. Die Umsetzung blieb zunächst jedoch aus.

Rieder griff das Thema in den folgenden Jahren mit Anfragen und weiteren Vorstößen sowie bei den Debatten zum Landes- und Nachtragshaushalt wiederholt auf.

„Ich freue mich wirklich, dass diese Lösung jetzt kommt. Denn die Abfertigung ist kein Geschenk, sondern Geld, das sich die Bediensteten über viele Jahre erarbeitet haben. Mehr als zwei Jahre darauf warten zu müssen, war wirklich eine Zumutung“, erklärt die Abgeordnete.

Weitere öffentliche Bedienstete warten auf eine Lösung

Die neue Regelung betrifft zunächst die Landesbediensteten. Offen bleibt, ob auch das Personal des Landesgesundheitsdienstes und andere öffentliche Bedienstete ihre Abfertigung künftig innerhalb von 90 Tagen erhalten können.

Dazu hat Rieder eine weitere Anfrage eingereicht. Sie will klären, ob eine solche Auszahlung auch für diese Beschäftigten vorgesehen ist oder eine entsprechende Regelung geplant wird.

Für die Landesbediensteten kommt es nun auf die praktische Umsetzung an. „Jetzt zählt aber vor allem, dass die angekündigte Regelung tatsächlich funktioniert und die Landesbediensteten innerhalb der 90 Tage zu ihrem Geld kommen“, betont Rieder.

 

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