von wk 08.10.2026 08:50 Uhr

Ehrenamt: Was Vereinsvorstände über Haftung wissen müssen

Wer in einem Verein ein Ehrenamt übernimmt, sollte wissen, welche Verantwortung damit verbunden ist. Bei einem Informationsabend informierten der Dachverband für Soziales und Gesundheit sowie das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol (DZE) über Pflichten und Risiken für ehrenamtliche Funktionsträger. Zudem wurde eine neue Broschüre zu Verantwortung, Haftung und Versicherung vorgestellt.

v.l.: Ulrich Seitz (DZE-Südtirol), Alexander Krizinger (Rechtsanwalt), Flaminia Pantozzi Frezza, Günther Sommia (Dachverband für Soziales und Gesundheit-Foto: DZE

Verantwortung kann persönliche Folgen haben

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen. Sie schenken nicht nur ihre Zeit, sondern übernehmen auch Verantwortung. Wer die damit verbundenen Risiken, Rechte und Pflichten kennt, kann sein Amt sicherer und beruhigter ausüben. Häufig besteht jedoch Unsicherheit darüber, welche Folgen Entscheidungen oder Fehler haben können.

Pflichtverletzungen, Schäden oder unzureichende organisatorische Abläufe können unter Umständen persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vereinsorgane fassen wichtige Beschlüsse, verwalten Finanzen und schließen Verträge ab. Doch wer haftet bei Schäden, Unfällen oder Fehlentscheidungen – und wie können sich ehrenamtliche Funktionsträger absichern?

Antworten auf diese Fragen gaben Rechtsanwalt Alexander Kritzinger und weitere Fachleute bei einem Informationsabend am 7. Oktober in Bozen. Dabei wurde auch eine neue Broschüre vorgestellt, die die wichtigsten rechtlichen und praktischen Aspekte verständlich zusammenfasst.

Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit sind nicht dasselbe

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit häufig gleichgesetzt. Beide Formen des Engagements sind freiwillig und unbezahlt. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch im Umfang der übernommenen Verantwortung.

Ehrenamtliche sind genau genommen Freiwillige, die für einen bestimmten Zeitraum in eine offizielle Funktion gewählt werden – etwa als Präsident, Obmann, Vorsitzender oder Mitglied eines Vorstandes, Ausschusses oder Verwaltungsrates. Auch Schriftführer und Kassiere übernehmen konkrete Aufgaben. Mit diesen Funktionen sind rechtliche Pflichten und mögliche Haftungsrisiken verbunden.

Wer hingegen bei einer Veranstaltung mithilft oder ältere Menschen im Rahmen eines Vereinsangebotes unterstützt, trägt eine andere Verantwortung als ein Vorstandsmitglied, das über Vereinsmittel entscheidet oder Verträge im Namen des Vereins abschließt.

Drei wichtige Fragen für jeden Vereinsvorstand

  1. Welche Verantwortung übernehme ich?

Präsidenten, Obmänner, Vorsitzende, Kassiere, Schriftführer und weitere Mitglieder von Vereinsorganen übernehmen abhängig von ihrer Funktion bestimmte Aufgaben und Pflichten.

Das bedeutet nicht, dass Ehrenamtliche automatisch für jeden Fehler persönlich haften. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Funktion, die übertragene Aufgabe, das eigene Verhalten und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

  1. Hafte ich persönlich?

Haftungsfragen können bei Schäden, Pflichtverletzungen, Vertragsangelegenheiten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben entstehen. Ob tatsächlich eine persönliche Verantwortung besteht, hängt von der Rechtsform des Vereins, der konkreten Tätigkeit und den Umständen des Einzelfalles ab.

Für ehrenamtliche Funktionsträger ist es daher besonders wichtig, die eigenen Aufgaben und Zuständigkeiten genau zu kennen. Klar sein sollte auch, welche Entscheidungen sie selbst treffen dürfen, welche Aufgaben übertragen werden können und welche Vorgänge dokumentiert werden müssen.

  1. Bin ich ausreichend versichert?

Jeder Verein muss seine Freiwilligen gegen Haftpflicht, Krankheit und Unfall versichern. Vor der Übernahme eines Ehrenamtes sollte geklärt werden, welchen Versicherungsschutz der Verein für die jeweilige Tätigkeit abgeschlossen hat.

Wichtig ist zudem, dass auch die gesetzlichen Vertreter, die Mitglieder des Vorstandes beziehungsweise Ausschusses sowie weitere im Statut vorgesehene Vereinsorgane ausreichend abgesichert sind. Das gilt beispielsweise für mögliche Schadenersatzforderungen.

Neue Broschüre als Orientierungshilfe

Die Broschüre „Haftung im Ehrenamt“ ist beim Dachverband für Soziales und Gesundheit erhältlich. Sie kann außerdem auf der Internetseite www.dsg.bz.it heruntergeladen werden.

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