1.000 Wildunfälle: Darauf sollten Autofahrer jetzt achten

Jedes Jahr passieren in Südtirol rund 1.000 Wildunfälle. Der Grund ist in den allermeisten Fällen überhöhte Geschwindigkeit. Am häufigsten betroffen ist Rehwild, gefolgt von Rotwild, Fuchs und Dachs. Diese Arten sind in den Dämmerungsstunden besonders aktiv. Gefährlich wird es vor allem auf Straßen, die durch Waldgebiete führen. Dort gilt frühmorgens und abends: Fuß vom Gas, Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein, so der Südtiroler Jagdverband in einer Aussendung.
Nachts sollte man nach Möglichkeit mit Fernlicht unterwegs sein. Die Augen der Tiere wirken wie Rückstrahler und sind damit besser zu erkennen. Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sollte man kontrolliert bremsen, abblenden und hupen, um das Tier zu verscheuchen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Wildtiere meist nicht allein unterwegs sind. Einem Tier können weitere folgen. Und selbst wenn ein Tier das Auto sieht, kann es trotzdem unmittelbar davor auf die Straße springen. Wenn Bremsen nicht mehr möglich ist, sollte man auf keinen Fall ausweichen. Solche Manöver enden meist im Gegenverkehr oder an einem Baum.
Was tun, wenn es kracht?
Kommt es zum Zusammenstoß, gilt Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Dann die Notrufnummer 112 anrufen. Die Notrufzentrale verständigt den zuständigen Jagdaufseher oder Revierleiter. Nach Möglichkeit sollte man an der Unfallstelle warten, bis sich der Jagdaufseher meldet. Vom angefahrenen Tier hält man Abstand, um es nicht zusätzlich zu verängstigen und fasst es nicht an.
Das gilt grundsätzlich auch für tote Tiere. Liegt ein totes Tier allerdings mitten auf der Fahrbahn und gefährdet andere Autos, sollte man es mit Handschuhen an den Straßenrand ziehen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Der Jagdverband appelliert, jeden Vorfall zu melden, auch wenn die Kollision nur leicht wirkte und das Tier weggelaufen ist. Häufig trägt das Wild innere Verletzungen davon, an denen es qualvoll zugrunde geht. In Südtirol gilt laut Straßenverkehrsordnung ohnehin eine gesetzliche Meldepflicht bei jedem Wildunfall.






