Doppelpass in Brasilien – aber nicht in Südtirol?

Dreizehnlinden liegt im Süden Brasiliens. Wer die kleine Stadt im Bundesstaat Santa Catarina besucht, findet dort bis heute erstaunlich viel Tirol: Trachten, Blasmusik, Tiroler Architektur, deutsche Sprache und Namen, die auch auf der anderen Seite des Atlantiks vertraut klingen.
Die Verbindung nach Österreich ist aber nicht nur kultureller Natur. Ein Teil der Nachkommen der österreichischen Auswanderer besitzt neben der brasilianischen auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Und diese Menschen können – sofern sie in der entsprechenden Wählerevidenz eingetragen sind – auch an österreichischen Wahlen teilnehmen.
Das österreichische Außenministerium hat genau das offiziell bestätigt. Und damit drängt sich eine Frage auf, die in Südtirol seit Jahren immer wieder für Diskussionen sorgt: Warum kann ein Nachkomme Tiroler Auswanderer in Brasilien Österreicher und Brasilianer zugleich sein – während ein Südtiroler nicht einfach zusätzlich Österreicher werden kann?
Eine Anfrage mit Südtirol-Bezug
Genau diese Frage griff der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christofer Ranzmaier gemeinsam mit Parteikollegen in einer parlamentarischen Anfrage auf.
Das Außenministerium sollte erklären, wie die bestehende Praxis in Dreizehnlinden zu beurteilen sei, worin sich diese von der Situation Südtirols unterscheide und welche rechtlichen oder politischen Hindernisse einer Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler entgegenstünden.
Die Antwort von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger fiel teilweise ausführlich, teilweise auffallend knapp aus. Festgehalten wurde jedenfalls: Ja, in Dreizehnlinden gibt es Menschen, die sowohl österreichische als auch brasilianische Staatsbürger sind. Und ja, diese können auch an österreichischen Wahlen teilnehmen. Doch warum funktioniert das überhaupt?
Der Doppelpass entsteht bei der Geburt
Der entscheidende Unterschied liegt im Staatsbürgerschaftsrecht. Österreich versucht Mehrfachstaatsbürgerschaften grundsätzlich zu vermeiden. Wer als Österreicher freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die österreichische daher im Regelfall, sofern nicht zuvor eine Beibehaltung genehmigt wurde.
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme. Erwirbt ein Kind bereits bei seiner Geburt automatisch mehrere Staatsbürgerschaften, akzeptiert Österreich diese Mehrfachstaatsbürgerschaft.
Und genau das geschieht in Brasilien. Österreich folgt dem Abstammungsprinzip. Ist ein Elternteil österreichischer Staatsbürger und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten.
Brasilien wiederum wendet auch das Geburtsortsprinzip an. Wer dort geboren wird, erhält grundsätzlich die brasilianische Staatsangehörigkeit. Das Kind eines österreichischen Elternteils, das in Brasilien geboren wird, kann deshalb von Anfang an Österreicher und Brasilianer zugleich sein. Und es muss sich später nach österreichischem Recht auch nicht für einen der beiden Pässe entscheiden.
Keine Sonderregel für Dreizehnlinden
Entscheidend ist allerdings: Dreizehnlinden besitzt keine spezielle österreichische Doppelpass-Regelung. Es reicht auch nicht aus, irgendwann einen Tiroler Urgroßvater gehabt zu haben.
Damit die österreichische Staatsbürgerschaft über Generationen weitergegeben werden kann, muss die staatsbürgerliche Verbindung erhalten geblieben sein. Ein Elternteil muss also nach dem jeweils geltenden österreichischen Recht selbst österreichischer Staatsbürger gewesen sein und die Staatsbürgerschaft weitergeben können.
Bei vielen Familien in Dreizehnlinden wird heute deshalb nicht plötzlich aufgrund ihrer Tiroler Herkunft eine neue Staatsbürgerschaft geschaffen. Vielmehr besteht eine staatsbürgerliche Kette, die über die Generationen erhalten geblieben ist. Und genau hier liegt der große Unterschied zu Südtirol.
In Südtirol riss die Kette ab
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Südtirol mit dem Vertrag von Saint-Germain Italien zugeschlagen. Damit verloren die damaligen Bewohner Südtirols die österreichische Staatsbürgerschaft und erhielten die italienische. Die staatsbürgerliche Verbindung zu Österreich wurde damit rechtlich unterbrochen.
Der Nachkomme eines österreichischen Auswanderers in Brasilien kann heute österreichischer Staatsbürger sein, weil bereits sein Vater oder seine Mutter Österreicher war. Bei einem Südtiroler, dessen Familie seit Generationen im Land lebt, gibt es diese staatsbürgerliche Kette in aller Regel nicht mehr. Allein aus dem Beispiel Dreizehnlinden lässt sich deshalb kein bestehender Rechtsanspruch für Südtiroler ableiten.
Unmöglich wäre es trotzdem nicht
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. Denn dass Südtiroler heute nicht automatisch österreichische Staatsbürger sind, bedeutet nicht, dass Österreich ihnen diese Möglichkeit grundsätzlich nicht eröffnen könnte. Dafür müsste allerdings der österreichische Gesetzgeber tätig werden und einen entsprechenden Erwerbstatbestand oder eine Sonderregelung schaffen.
Und genau darüber wurde in Österreich bereits konkret diskutiert. Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung nahm 2017 in ihr Regierungsprogramm auf, deutsch- und ladinischsprachigen Südtirolern die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzlich zur italienischen die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Eine Expertengruppe beschäftigte sich anschließend mit der rechtlichen Umsetzung. 2019 ging der österreichische Nationalrat noch einen Schritt weiter. Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde die damalige Bundesregierung aufgefordert, mit Italien und Vertretern Südtirols enge bilaterale Gespräche über die Doppelstaatsbürgerschaft zu führen und anschließend einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nicht.
Ein neuer Anlauf der FPÖ scheiterte 2025 im Nationalrat. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne unterstützten den Antrag nicht. Auch im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm ist eine Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler nicht vorgesehen.
Ministerium beantwortet sechs Fragen gemeinsam
Interessant ist deshalb auch, wie Außenministerin Meinl-Reisinger auf eine parlamentarische Anfrage reagierte. Sechs verschiedene Fragen wurden in einem Block beantwortet.
Darunter waren durchaus konkrete Punkte: Welche außenpolitischen oder völkerrechtlichen Bedenken bestehen? Wurde mit Italien darüber gesprochen? Welche rechtlichen Schritte wären notwendig? Könnte Österreich durch eine Gesetzesänderung eine Sonderregelung schaffen?
Das Ministerium ging auf diese Fragen nicht einzeln ein. Stattdessen verwies es auf den Vertrag von Saint-Germain, den damaligen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, das fehlende Vorhaben im aktuellen Regierungsprogramm und darauf, dass Staatsbürgerschaftsfragen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums fallen.
Zugleich betonte die Außenministerin die österreichische Schutzfunktion für die deutsche und ladinische Minderheit in Südtirol. Damit erklärt die Antwort, warum derzeit nichts geschieht. Die grundsätzliche Frage, ob und wie eine Sonderregelung rechtlich geschaffen werden könnte, wird damit aber nicht abschließend beantwortet.
Und Italien?
Auch hier gibt es einen oft übersehenen Punkt. Italien lässt Mehrfachstaatsbürgerschaften grundsätzlich zu. Wer eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert deshalb nicht automatisch die italienische.
Das zentrale rechtliche Hindernis liegt also nicht darin, dass Südtiroler zwingend ihren italienischen Pass abgeben müssten. Entscheidend wäre vielmehr, unter welchen Bedingungen Österreich ihnen zusätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen würde. Genau dafür bräuchte es eine politische Entscheidung in Wien.
Dreizehnlinden ist kein Präzedenzfall – aber ein bemerkenswerter Vergleich
Der brasilianische Fall beweist nicht, dass deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler nach geltendem Recht Anspruch auf einen österreichischen Pass hätten. Dafür sind die staatsbürgerschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu unterschiedlich.
Dreizehnlinden zeigt aber etwas anderes. Österreich akzeptiert sehr wohl Menschen mit österreichischer und einer weiteren Staatsbürgerschaft. Diese können Tausende Kilometer entfernt leben und trotzdem österreichische Staatsbürger mit entsprechenden politischen Rechten sein.
Der Unterschied liegt nicht darin, dass ein österreichischer Doppelpass grundsätzlich unmöglich wäre. Der Unterschied liegt darin, auf welchem rechtlichen Weg er entsteht. Für Dreizehnlinden existiert dieser Weg seit Generationen durch Abstammung und Geburt.
Für Südtirol müsste Österreich einen neuen schaffen. Ob es das tun will, ist damit weniger eine Frage Brasiliens. Es ist eine politische Frage in Wien.
Schutzfunktion als historische Pflicht
Die Republik Österreich beruft sich gerne auf ihre Schutzfunktion für die deutsche und ladinische Volksgruppe in Südtirol. Doch diese Funktion darf nicht zu einer reinen Floskel für diplomatische Sonntagsreden verkommen. Wenn Wien diese historische Verantwortung ernst nimmt, muss endlich der politische Mut aufgebracht werden, der Rolle auch greifbare Taten folgen zu lassen. Es ist den Südtirolern auf Dauer nicht vermittelbar, dass Nachkommen von Auswanderern in Südamerika völlig selbstverständlich als Österreicher anerkannt werden, während man den Landsleuten südlich des Brenners den Pass weiterhin verwehrt.
Die doppelte Staatsbürgerschaft wäre weit mehr als ein rein bürokratischer Akt. Sie wäre die längst überfällige Wiedergutmachung eines historischen Unrechts, das durch den Vertrag von Saint-Germain an unserem Land verübt wurde. Österreich darf sich in dieser Frage nicht länger hinter juristischen Spitzfindigkeiten oder dem Desinteresse einzelner Regierungsparteien verstecken. Wien steht in der klaren moralischen Pflicht, den rechtlichen Weg für den Doppelpass endlich freizumachen und den Südtirolern damit jene verbriefte Zugehörigkeit zum Vaterland zurückzugeben, die ihnen einst gegen ihren Willen genommen wurde.






