Freiheitliche kontern Galateo, Bianchi und Tajani

„Das Selbstbestimmungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Völkerrechts. Weder die Landesräte Galateo und Bianchi noch Außenminister Tajani werden sich über dieses Recht hinwegsetzen können“, erklären die Freiheitlichen. Im Gegenteil, es bilde eine normative Arbeitsgrundlage für den Außenminister und seine diplomatischen Beziehungen und sei zudem eine Grundlage der italienischen Einigung gewesen. Die Partei betont, das Selbstbestimmungsrecht bislang nicht konkret eingefordert zu haben. Ziel sei es jedoch, die Autonomie in Richtung größerer Unabhängigkeit weiterzuentwickeln, unter Wahrung demokratischer Prinzipien und unter Einbeziehung aller drei Sprachgruppen.
Die Freiheitlichen berufen sich dabei auf Silvius Magnago. Für ihn habe stets außer Frage gestanden, dass das Selbstbestimmungsrecht durch keine Macht der Welt unterschlagen werden könne. Das habe ihn nicht daran gehindert, die Autonomie in ihrer heutigen Form zu ermöglichen. Einen Schritt in Richtung Selbstbestimmung könne ausschließlich die Bevölkerung Südtirols unter Wahrung des internationalen Rechts einfordern, wenn sie dies eines Tages aufgrund der politischen Rahmenbedingungen für sinnvoll erachte.
„Wir glauben an die Weiterentwicklung der Autonomie im Konsens aller Sprachgruppen und auf dem Verhandlungsweg“, so die Freiheitlichen. Gleichzeitig verurteile man den Versuch, das politische Klima in Südtirol durch Angstmache und ethnische Spaltung negativ zu beeinflussen.






