Kindesmissbrauchsprozess gegen Gunkl am 22. Oktober

Wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, am Freitagnachmittag mitteilte, wird gegen die drei gemeinsam verhandelt. Der Prozess im Großen Schwurgerichtssaal ist laut Salzborn auf dreieinhalb Stunden anberaumt. Paal wird sexueller Missbrauch von Unmündigen und der Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vorgeworfen. Der Mutter und der Großmutter des Kindes, an dem sich Paal vergangen haben soll, wird schwere Erpressung angekreidet.
Sie sollen dabei gewesen sein, als Paal im Jänner 2025 in der Wohnung der 42-jährigen Mutter den inkriminierten geschlechtlichen Übergriff auf das Ende März 2021 geborene Mädchen setzte. Der Künstler hatte zu diesem Zeitpunkt eine mehr als zehnjährige, jedenfalls teilweise entgeltliche Sex-Beziehung zu der Mutter und der Großmutter des Kindes unterhalten, die beinahe familiären Charakter hatte. Ihren Angaben zufolge waren beide Frauen in den Künstler verliebt. Man mochte auch gemeinsam und feierte gemeinsame Geburtstagsfeste. „Gunkl“ soll auch regelmäßig Hundefutter für die 19 Hunde der 42-Jährigen gekauft haben, mit denen sie unter einem Dach lebte.
Paal laut Anklage 159.000 Euro abgepresst
Dessen ungeachtet setzten ihn die zwei Frauen laut rechtskräftiger Anklage nach dem Übergriff auf ihre Tochter bzw. Enkelin unter Druck und verlangten Bargeld. Mit der Drohung, ihr gewalttätiger Bruder bzw. Sohn wüsste von seinen pädophilen Neigungen und kenne seine Adresse sowie das Kennzeichen seines Pkw, wurde „Gunkl“ Angst vor einer körperlichen Attacke und in weiterer Folge vor einer medialen Veröffentlichung hinsichtlich seiner Neigungen gemacht. Er soll daher der 42-Jährigen bei Treffen – teilweise an öffentlichen Orten wie in einem Sportgeschäft, in einem Kaffeehaus oder auf Bahnhöfen – bis Mai 2026 in Kuverts und stets in bar insgesamt 159.000 Euro übergeben haben.
Im Mai stellte sich Paal dann der Polizei und erstattete Selbstanzeige. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm ein PC sichergestellt, auf dem 960 Bilddateien und 19 Videodateien mit sexualbezogenen Darstellungen mündiger und unmündiger Minderjähriger abgespeichert waren, die er sich laut seinem Anwalt vor etlichen Jahren im Internet beschafft und auf die er seit vielen Jahren nicht mehr zugegriffen habe.
Sowohl Paal als auch die mutmaßlichen Erpresserinnen werden sich laut ihren Rechtsvertretern vor einem Schöffensenat zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen schuldig bekennen. Paal droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, weil es erwiesenermaßen zu keinem Beischlaf oder keiner einem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung an einem unmündigen Kind gekommen ist. In diesem Fall läge die Strafdrohung bei maximal zehn Jahren. Paal soll das im Tatzeitpunkt knapp vierjährige Mädchen im Intimbereich geküsst haben.
Mehrere Haftgründe bei mutmaßlichen Erpresserinnen
Die mutmaßlichen Erpresserinnen – in der 42-Jährigen sieht die Anklage die Haupttäterin, in der 62-Jährigen die Beitragstäterin – müssen im Fall einer Verurteilung mit Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren Haft rechnen. Sie hätten Paal „mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder der gesellschaftlichen Stellung gedroht“, heißt es in der Anklage.
Die Jüngere sitzt seit Anfang Juni in U-Haft. Sie wurde am Hauptbahnhof bei einer geplanten Übergabe von weiteren 30.000 Euro festgenommen. Nachdem Paal die Polizei eingeschaltet hatte, wurden Observationsmaßnahmen getroffen und die Telefone der beiden Frauen abgehört. Über die 42-Jährige und in weiterer Folge auch über die 62-Jährige wurde U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr angenommen.
Die Tatbegehungsgefahr war insofern evident, als die 42-Jährige kurz vor ihrer Mutter in einem abgehörten Telefon mitteilte: „Zu Weihnachten muss er (Paal, Anm.) wieder was zahlen.“ Sie hatten demnach offenbar vor, dem Künstler weiteres Bargeld abzupressen. Fluchtgefahr wurde von der Justiz deshalb angenommen, weil beide slowakische Wurzeln haben. Die Großmutter – eine mittlerweile pensionierte frühere Gastronomie-Bedienstete – hat ihren offiziellen Wohnsitz in der Slowakei. Ihre Tochter betreibt zwar am Stadtrand von Wien ein Massage-Studio, soll sich aber regelmäßig in der Slowakei aufgehalten haben.
Kein Haftgrund bei Paal
Bei Paal lagen aus Sicht der Justiz – und für mit dem Haftrecht vertraute Personen wenig überraschend – keine Haftgründe vor. Er hatte sich zum einen freiwillig der Polizei gestellt und ein Geständnis abgelegt, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von seinen strafbaren Handlungen hatten.
Tatbegehungsgefahr war nicht anzunehmen, weil das Mädchen mittlerweile in einem Krisenzentrum untergebracht ist und die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) die Obsorge hat. Zum anderen hatte Paal einer polizeilichen Nachschau in seinen Räumlichkeiten freiwillig zugestimmt, so dass auch keine Verdunkelungsgefahr gegeben war. Der Kabarettist stand seit Mai auch für jede polizeiliche Einvernahme zur Verfügung und machte keine Anstalten, das Land zu verlassen. Eine etwaige Fluchtgefahr lag somit nicht vor.
apa






