Neue Regeln für nachhaltige Fischerei in Südtirol

Die Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des seit 2023 geltenden Landesgesetzes und legt technische Kriterien sowie Verfahren für dessen Umsetzung fest. Gleichzeitig wird die bisherige Durchführungsverordnung zur Fischerei aufgehoben.
Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Gewässer und Fischbestände sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung. Geregelt werden unter anderem die Überwachung der Fischbestände und der Artenzusammensetzung, Maßnahmen zum Artenschutz sowie Fischereirechte und die Vergabe von Konzessionen. Auch Bewirtschaftungspläne und die mehrjährige Strategie für die Fischwasser werden festgelegt.
Darüber hinaus enthält die neue Verordnung Vorgaben für eine fischgerechte Angeltätigkeit, darunter Schonmaße und Schonzeiten. Erleichtert werden soll außerdem die Ausstellung von Fischereilizenz und Fischerschein. Auch die Organisation der Fischerprüfung wird neu geregelt. Nach Angaben des Landes sollen damit einheitliche Abläufe und mehr Rechtssicherheit für Fischereiberechtigte, Bewirtschafter und Kontrollorgane geschaffen werden.






