Mediation kann Streit und Steuern sparen

„Der Vorteil liegt in der Möglichkeit, rasch, vertraulich und maßgeschneidert zu einer Einigung zu gelangen“, erklärt Ivo Morelato, Leiter der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen. Anders als bei einem Gerichtsverfahren werde die Lösung nicht von außen vorgegeben, sondern von den beteiligten Parteien gemeinsam entwickelt.
Weniger bekannt sind die steuerlichen Vorteile. So sind sämtliche Urkunden, Dokumente und Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Mediationsverfahren von der Stempelsteuer sowie weiteren steuerlichen Gebühren und Abgaben befreit.
Besonders deutlich kann sich die Ersparnis bei der Registersteuer auswirken. Diese beträgt grundsätzlich neun Prozent. Das Protokoll und die Mediationsvereinbarung sind jedoch bis zu einem Wert von 100.000 Euro von der Registersteuer befreit. Bei einem Streitwert von 100.000 Euro können somit 9.000 Euro an Registersteuer eingespart werden. Die Regelung kann etwa bei Zahlungen, Teilungen, Erbschaftsstreitigkeiten oder Vereinbarungen über die Übertragung von Rechten relevant sein.
Zusätzlich sind Steuergutschriften möglich. Bei einer erfolgreichen Einigung kann eine Gutschrift von bis zu 600 Euro auf die an die Mediationsstelle gezahlte Entschädigung gewährt werden.
Bei verpflichtenden oder gerichtlich angeordneten Mediationen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Anwaltshonorar berücksichtigt werden. Kommt keine Einigung zustande, halbiert sich die entsprechende Gutschrift.
Wird durch die Mediation zudem ein bereits laufendes Gerichtsverfahren beendet, kann eine weitere Steuergutschrift auf den entrichteten Einheitsbeitrag von bis zu 518 Euro zustehen.






