von ih 16.09.2026 13:15 Uhr

Aufgelassene Obst- und Rebanlagen müssen gemeldet werden

Wer Obst- oder Rebanlagen nicht mehr bewirtschaftet, muss künftig genauer hinschauen. Der Landespflanzenschutzdienst will verhindern, dass solche Flächen zu Ausgangspunkten für die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten werden.

Aufgelassene Obst- und Rebanlagen können als Rückzugs- und Vermehrungsräume für Schadorganismen dienen und die Früherkennung eines Befalls erschweren. - Foto: LPA/Landespflanzenschutzdienst im Landesamt für Obst- und Weinbau in der Landesabteilung Landwirtschaft.

Seit 2021 wurden in Südtirol mehr als 60 Hektar aufgelassene und nicht mehr bewirtschaftete Obst- und Rebanlagen gemeldet. Fehlen Pflege, Pflanzenschutz und regelmäßige Kontrollen, können sich dort Schadorganismen unbemerkt ansiedeln und vermehren. Von diesen Flächen können sie anschließend auf bewirtschaftete Anlagen sowie auf öffentliche und private Grünflächen übergreifen.

Der Landespflanzenschutzdienst hat deshalb am Montag ein entsprechendes Dekret erlassen. Für aufgelassene und nicht bewirtschaftete Obstanlagen gilt künftig eine Meldepflicht. Ist eine Rodung aus pflanzengesundheitlicher Sicht notwendig, kann diese ebenfalls vorgeschrieben werden. Ziel ist es, mögliche Befallsherde frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher (SVP) betont, dass dabei die Mithilfe der Eigentümer und Bewirtschafter entscheidend sei. Die Ausbreitung von Schadorganismen könne nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch öffentliche und private Grünflächen sowie die Wälder betreffen. Die möglichen wirtschaftlichen und ökologischen Schäden seien erheblich.

Für den Weinbau bestehen vergleichbare Vorgaben bereits seit 2024. Im Rahmen der Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe müssen aufgelassene Weinberge gemeldet und bei entsprechender Notwendigkeit gerodet werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden dadurch bereits mehr als 13 Hektar nicht mehr bewirtschafteter Weinberge entfernt.

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