von mmh 14.09.2026 14:28 Uhr

Team K scheitert erneut mit Cannabis-Gesetz

Der Gesetzgebungsausschuss hat den überarbeiteten Gesetzentwurf von Team-K-Abgeordnetem Dr. Franz Ploner zu Cannabis-Arzneimitteln erneut abgelehnt. Ploner hatte seinen Vorschlag nach der Landtagsdebatte im November 2025 überarbeitet und dabei genau jene Änderungsvorschläge eingearbeitet, die zuvor vom zuständigen Landesrat selbst eingebracht worden waren.

Foto: Franz Ploner - Team K

Ungeachtet dieser Anpassungen heißt es nun seitens der Mehrheit, ein eigenes Landesgesetz sei gar nicht notwendig. Die bestehende Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 2018 reiche aus, Cannabis-Präparate seien in den Apotheken erhältlich, Probleme seien keine bekannt.

Wissenschaftlich belegter Nutzen in Schmerztherapie und Palliativmedizin

Cannabinoid-basierte Arzneimittel haben sich vor allem in der Palliativmedizin und der Schmerztherapie als wichtige Behandlungsoption etabliert. Der therapeutische Nutzen ist wissenschaftlich seit Jahren belegt, besonders dort, wo herkömmliche Behandlungen an ihre Grenzen stoßen: bei Spastik, chronischen Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit sowie in der Palliativmedizin. Darauf verweist auch der Begleitbericht zum Gesetzentwurf.

Ploner: „Man kennt die tägliche medizinische Praxis offensichtlich nicht“

„Hier will man den Menschen wieder einmal nicht entgegenkommen“, kritisiert Franz Ploner die Entscheidung. Patientinnen und Patienten würden immer wieder von Problemen berichten – sowohl bei der Verschreibung durch die Ärzteschaft als auch beim Erwerb des passenden Arzneimittels in den Apotheken. Wer dies ignoriere, kenne die tägliche medizinische Praxis offensichtlich nicht, so der Team-K-Politiker.

Bürokratische Hürden erschweren Zugang zur Therapie

Verschärft wird die Situation durch erhebliche bürokratische Hürden, die mit der Verschreibung und Abgabe von Cannabis-Arzneimitteln in Italien verbunden sind. Obwohl die medizinische Anwendung gesetzlich vorgesehen ist, berichten sowohl Ärzteschaft als auch Patientinnen und Patienten regelmäßig von Schwierigkeiten bei Verordnung und Erwerb. Unterschiedliche Zuständigkeiten, komplexe Dokumentationspflichten und eine oftmals restriktive Auslegung der Vorschriften erschweren den Zugang zu einer Therapieform, die in anderen europäischen Ländern längst etabliert ist.

Ploner erinnert zudem daran, dass die Zuständigkeit für Cannabis als Betäubungsmittel primär beim Staat liegt. Italien verfügt landesweit nur über ein einziges zur Herstellung ermächtigtes Zentrum, das den tatsächlichen Bedarf nicht decken kann. Genau hier hätte das Landesgesetz ansetzen sollen: bei Einkauf, zentraler Ausgabe, Schulung der Ärzteschaft und einer vereinfachten Verschreibung.

Team K: „Falsches Signal“ der Gesundheitspolitik

Statt die bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen und den Zugang zu einer medizinisch begründeten Behandlung zu erleichtern, habe die Mehrheit im Gesetzgebungsausschuss die Chance vertan, ein Zeichen für eine moderne, patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu setzen. Gesundheitspolitische Entscheidungen sollten sich an den Bedürfnissen der Betroffenen und an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, nicht an ideologischen Vorbehalten, ist man bei Team K überzeugt.

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs sei das falsche Signal gewesen, betont die Partei abschließend. Das Anliegen der schwerkranken Patientinnen und Patienten werde man jedenfalls nicht fallen lassen.

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