von lif 10.09.2026 12:59 Uhr

Neue Kriterien sollen Nahversorgung im Dorf beleben

Vor gut einem halben Jahr hat die Landesregierung auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher neue Förderkriterien für die gastgewerbliche Nahversorgung genehmigt. Seither sei die Zahl der genehmigten Ansuchen stark angestiegen: von acht im Jahr 2023 auf 47 heuer. Insgesamt wurden in diesem Jahr 73 Ansuchen eingereicht.

Im Zentrum von Katharinaberg am Eingang des Schnalstals, im Erdgeschoß eines Mehrfamilienhauses hält der 27-jährige Adrian Weithaler eine Bar als Treffpunkt und das Dorfladele zur Sicherung des täglichen Bedarfs. (Foto: LPA/SanKathrein/Adrian Weithaler)

„Durch die Neuausrichtung der Kriterien ist es uns gelungen, die genehmigten Ansuchen zu verdoppeln“, so Walcher. „Damit leisten wir einen großen Beitrag zur gastgewerblichen Nahversorgung im ländlichen Raum, besonders in der Peripherie und in Weilern.“

Wie wichtig solche Betriebe sind, zeigt das Beispiel von Adrian Weithaler. Der 27-Jährige führt seit zweieinhalb Jahren die Bar mit Dorfladen im Zentrum von Katharinaberg in Schnals. „Die Leute sind wahnsinnig froh darüber, dass die Bar weitergeführt wird und dass im Laden das Nötigste erhältlich ist“, sagt er. „Wir sind von Dienstag bis Sonntag offen, am Sonntag treffen sich die Leute nach dem Kirchgang bei uns, die Bar ist ein extrem wichtiger Treffpunkt.“ In Katharinaberg gibt es zwar noch einen weiteren Schankbetrieb, dieser zählt wegen der neuen Kriterien aber nicht mehr als zweiter Betrieb, weil er von November bis März geschlossen ist, berichtet das LPA.

Das ist neu

Künftig kann die Förderung in touristisch gering entwickelten Gebieten auch dann gewährt werden, wenn zwei Betriebe die Nahversorgung sicherstellen. Wer ganzjährig geöffnet haben dürfte, in den vergangenen drei Jahren aber mehr als 60 aufeinanderfolgende oder mehr als 120 einzelne Tage geschlossen war, gilt hingegen nicht mehr als Nahversorger. Damit sollen jene Betriebe zum Zug kommen, die tatsächlich das ganze Jahr über offen halten.

Die Mindestöffnungszeit von zehn Stunden täglich muss künftig an mindestens fünf Tagen pro Woche eingehalten werden. Der maximale Förderbetrag wurde für Betriebe, die als einzige Nahversorger vor Ort sind, auf 13.000 Euro angehoben. Wo es zwei solche Betriebe gibt, sind bis zu 8.000 Euro möglich.

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