von ih 10.09.2026 07:35 Uhr

Gewerbegebiete im Grünen sorgen für Kritik

Der Südtiroler Landtag befasst sich am Donnerstag mit einer umstrittenen Änderung des Raumordnungsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Gewerbegebiete künftig auch außerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen ausgewiesen werden dürfen.

Foto: Heimatpflegeverband Südtirol

Der entsprechende Passus im Landesgesetzentwurf Nr. 75/26 sieht dies vor, wenn es aufgrund besonderer Standorterfordernisse oder zum Immissionsschutz notwendig ist. Der Heimatpflegeverband Südtirol warnt davor, dass damit die bisher geltenden Siedlungsgrenzen zunehmend aufgeweicht werden könnten.

„Besondere Standorterfordernisse“ könnten bei nahezu jedem Bauvorhaben geltend gemacht werden, kritisiert Landesobfrau Claudia Plaikner. Damit drohe aus einer Ausnahme die Regel zu werden. Die Siedlungsgrenze sei schließlich ein zentrales Element der Raumordnungsreform von 2018. Zudem stehe eine weitere Flächenversiegelung außerhalb der Siedlungsgebiete im Widerspruch zu den Zielen des Klimaplans Südtirol 2040.

Als Beispiel nennt der Heimatpflegeverband die sogenannte Nörderer Wiese im Sarntal. Auf der rund 1,1 Hektar großen Fläche zwischen Bundschen und Sarnthein sollte bereits vor mehr als 20 Jahren ein Gewerbegebiet entstehen. Nach einer Umwidmung durch den Gemeinderat im Jahr 2002 folgten mehr als 1.000 Unterschriften und 13 Einwände. Die Landesraumordnungskommission sprach sich 2003 gegen das Vorhaben aus, anschließend lehnte auch die Landesregierung die Ausweisung ab.

Am grundsätzlichen Bedarf nach Gewerbeflächen im Sarntal hat sich seither allerdings nichts geändert. Rund 20 kleinere Handwerksbetriebe suchen nach Angaben des Heimatpflegeverbandes eigene Flächen. Der zusätzliche Bedarf werde mit etwa 1,6 Hektar beziffert. Gleichzeitig gebe es im Tal bereits mehr als 20 Hektar ausgewiesene Gewerbeflächen.

Der Verband sieht deshalb vor allem im bestehenden Gewerbegebiet noch Möglichkeiten. Flächen sollten verdichtet und erweitert, Leerstände aktiviert werden. Auch der aktuelle Gesetzentwurf biete dafür ein Instrument: Gewerbeimmobilien, die länger als drei Jahre ungenutzt sind, könnten künftig enteignet werden.

„Bevor man Landschaft verbraucht, muss man den Bestand ausschöpfen“, sagt Plaikner. Der Heimatpflegeverband fordert deshalb, Artikel 6 des Gesetzentwurfs zu streichen. Gewerbegebiete sollten grundsätzlich innerhalb der Siedlungsgrenze bleiben. Zudem verlangt der Verband vor weiteren Lockerungen des Bauverbots im Grünen eine Umweltprüfung und den Nachweis, dass die Maßnahmen mit dem Klimaplan Südtirol 2040 vereinbar sind.

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