von mmh 08.09.2026 11:10 Uhr

Durchbruch nach zwei Jahren: Neuer Vertrag für Allgemeinmediziner

Nach fast zwei Jahren Verhandlungen ist der Durchbruch geschafft: Das Land Südtirol, der Sanitätsbetrieb und die Gewerkschaften der Allgemeinmedizin haben sich auf einen neuen Landeszusatzvertrag geeinigt. Mehr als 8 Millionen Euro sollen dabei in die Stärkung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fließen.

Gesundheitslandesrat Hubert Messner (vorne Mitte) mit den Mitgliedern der öffentlichen Delegation und den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern bei der Unterzeichnung des Landeszusatzvertrags der Allgemeinmedizin. (Foto: LPA/Samuel Vieider)

In Bozen ist am 8. September der Entwurf des neuen Landeszusatzvertrags für die Allgemeinmedizin unterzeichnet worden. Vorausgegangen waren fast zweijährige Verhandlungen zwischen der öffentlichen Delegation des Landes und des Sanitätsbetriebs sowie den drei Gewerkschaftsorganisationen SNAMI, FIMMG und SMI.

Der vereinbarte Vertrag soll wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung des neuen Modells der wohnortnahen Gesundheitsversorgung schaffen.

Mehr Geld und zusätzliche Leistungen

Vorgesehen ist unter anderem eine höhere Vergütung als im staatlichen Kollektivvertrag für die Tätigkeit von Allgemeinmedizinern in den Gemeinschaftshäusern.

Darüber hinaus soll das Angebot an Zusatzleistungen ausgeweitet werden. Dazu zählen sogenannte „Leistungen von besonderem beruflichem Aufwand“, unter anderem im diagnostischen Bereich.

Auch die medizinische Tätigkeit in peripheren Gebieten soll stärker gefördert werden. Gleiches gilt für die ärztliche Betreuung in Seniorenwohnheimen.

Für die vorgesehenen Maßnahmen stellt die Landesregierung insgesamt mehr als 8 Millionen Euro bereit.

Vertrag soll noch heuer in Kraft treten

Gesundheitslandesrat Hubert Messner und die beteiligten Gewerkschaftsorganisationen betonen die Bedeutung der erzielten Einigung. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt für das gemeinsame Ziel, die Gesundheitsversorgung der Menschen in Südtirol weiter zu verbessern.

Ganz abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht. Der nun unterzeichnete Entwurf wird zunächst den zuständigen Kontrollorganen zur Überprüfung vorgelegt.

Anschließend muss die Landesregierung die endgültige Genehmigung zur Unterzeichnung erteilen. Ziel ist es, dass der neue Vertrag bis zum Jahresende in Kraft treten kann.

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