Öffentlicher Dienst: Gehälter sollen ab 2027 jährlich steigen

Die Anpassung soll jeweils zu Jahresbeginn erfolgen und sich an der programmierten Inflation orientieren. Damit soll der Kaufkraftverlust der Beschäftigten künftig früher und dauerhaft ausgeglichen werden. Anders als bisher soll die Erhöhung nicht erst nach Abschluss eines dreijährigen Vertragszeitraums erfolgen.
Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnete die Einigung als wichtigen Schritt. Der Kaufkraftverlust werde ernst genommen, durch den neuen Inflationsausgleich solle ein wesentlicher Teil der Teuerung frühzeitig abgefedert werden. Die genaue Ausgestaltung des neuen Systems soll nun bei weiteren Gesprächen mit den Gewerkschaften festgelegt werden.
Personallandesrätin Magdalena Amhof sieht vor allem einen Vorteil darin, dass die bisherigen Einmalzahlungen künftig der Vergangenheit angehören sollen. Die Inflationsanpassungen würden stattdessen dauerhaft in das Grundgehalt einfließen.
Für die Ausgleichszahlungen sind in den kommenden drei Jahren 41, 57 und 82 Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen.






