Sexualstrafrecht vor Reform: Ministerin Bauer begrüßt „Nur Ja ist Ja“

Zu diesem Thema sei auch eine Arbeitsgruppe angekündigt gewesen, zu dieser wurde nun auch eingeladen, „bei der wir breiter diskutieren, welche Verschärfungen es gibt. Es gilt, dass wir Lücken im Sexualstrafrecht schließen können“, so Bauer.
Die Debatte um das „Zustimmungsprinzip“ sei ja wegen eines konkreten Anlassfalles aufgekommen, so Bauer. Sie habe damals nur jene Experten „richtiggestellt“, dass das Zustimmungsprinzip „im konkreten Fall leider nichts geändert hätte“, sagte sie mit Blick auf den Fall, bei dem zehn Jugendliche freigesprochen wurden, denen geschlechtliche Handlungen mit einer Zwölfjährigen vorgeworfen wurden. Bauer, die damals noch Plakolm hieß, hatte sich für „Erziehungsanstalten“ für straffällige Jugendliche ausgesprochen. „Ob ‚Ja ist Ja‘ die Lösung ist, wage ich zu bezweifeln“, meinte sie damals zu diesem konkreten Fall, „denn eine Zwölfjährige kann in diesem Kontext nicht Ja sagen“.
Gesetzesentwurf in "Koordinierung" geschickt
Die SPÖ hatte am Montag erklärt, ein entsprechender Gesetzesentwurf sei nun in die „Koordinierung“ der Koalition geschickt worden. Davor hatte es um den Stand des Vorhabens Verwirrung gegeben: Am Freitag hatte SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler bei einer Veranstaltung der SPÖ Oberösterreich Frauen in Linz noch erklärt, dass ein Gesetz bereits in Begutachtung geschickt werde, womit eigentlich bereits Einigung innerhalb der Koalitionsparteien hergestellt hätte sein müssen – dies ist freilich noch nicht der Fall. Vielmehr sollen nun in der „Koordinierung“ die konkreteren koalitionsinternen Verhandlungen starten.
Der Entwurf sehe vor, dass betroffene Frauen nicht mehr erklären müssen, warum sie sich nicht ausreichend gewehrt oder ihr Nein nicht deutlich genug ausgedrückt haben, so die SPÖ in einer Pressemitteilung. Die Verantwortung müsse beim Täter liegen.
NEOS für "umfassenden Opferschutz"
Seitens der NEOS hieß es in einem schriftlichen Statement, ein „großes Problem im Sexualstrafrecht“ sei nicht nur die Tat selbst. „Es ist das System, das Betroffene im Stich lässt.“
Die Kluft zwischen Anzeigen und Verurteilungen sei „erschütternd“. Viele Frauen würden den mutigen Schritt zur Polizei gehen – und dann ein „zweites Trauma vor Gericht“ erleben. „Eine Gesetzesverschärfung ist wichtig – aber sie allein reicht nicht. Wenn mehr Anzeigen gestellt werden, ohne dass sich die Zahl der Verurteilungen erhöht, dann haben wir nichts gewonnen“, so die NEOS. „Im Gegenteil: Dann wächst das Misstrauen in den Rechtsstaat. Deshalb braucht es umfassenden Opferschutz, spezialisierte Ermittler:innen, Schulungen für Justiz und Polizei – und ein System, das den Mut der Betroffenen nicht bestraft, sondern schützt.“
Grüne fordern konkrete Handlungen
Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski forderte in einer Stellungnahme konkrete Handlungen vonseiten der Bundesregierung. „Seit über einem Jahr warten Frauen auf die versprochene Reform des Sexualstrafrechts. Und der Handlungsbedarf geht über das Konsensprinzip hinaus: Die diesen Sommer bekannt gewordenen Vergewaltiger-Netzwerke haben weitere gravierende Schutzlücken offengelegt“. Auch der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos sollten endlich strafbar gemacht werden, so die Forderung der Grünen.
apa






