von mmh 25.08.2026 13:51 Uhr

„Die Gesinnungspolizei“: SVP fordert Konsequenzen für STF

Die Einladung des AfD-Politikers Jean-Pascal Hohm zum Landesjugendtreffen der Süd-Tiroler Freiheit am 12. September sorgt für politischen Streit. Die SVP-Wirtschaft und die Junge Generation der SVP kritisieren die Veranstaltung scharf. Besonders weit geht dabei eine Forderung des SVP-Wirtschaftsvorsitzenden Josef Tschöll.

Im Bild: Josef Tschöll, Vorsitzender der SVP-Wirtschaft (links), Melanie Mair, Jugendsprecherin der Süd-Tiroler Freiheit(rechts) - Foto: SVP/STF

Tschöll bringt mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den öffentlichen Arbeitgeber von Melanie Mair, der Landesjugendsprecherin der Süd-Tiroler Freiheit, ins Spiel.

Hohm ist Vorsitzender der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ und gehört dem AfD-Bundesvorstand an. Die AfD führt ihn aktuell als Beisitzer des Bundesvorstands.

  • Jean-Pascal Hohm ist der erste Vorsitzende der neugegründeten „Generation Deutschland“ - Foto: Jean-Pascal Hohm.

SVP spricht von „Rechtsaußen-Spektrum“

Tschöll wirft der Süd-Tiroler Freiheit vor, erneut die Nähe zu politischen Kräften am rechten Rand zu suchen. Südtirol dürfe nicht zum „Spielplatz des europäischen Rechtsaußen-Spektrums“ werden, so Tschöll.

Auch die Vorsitzende der Jungen Generation, Anna Künig, kritisiert die Veranstaltung. Die Jugend brauche Weltoffenheit, Europa und Zukunftsperspektiven statt Polarisierung und politischer Spaltung. Die AfD stehe aus ihrer Sicht für Ausgrenzung und gesellschaftliche Spaltung.

Arbeitgeber soll politisches Verhalten prüfen

Für besondere Diskussion sorgt eine Forderung Tschölls. Er verlangt vom öffentlichen Arbeitgeber von Melanie Mair, deren Verhalten und ihre Nähe zu Rechtsextremen „außerhalb der Arbeit“ zu bewerten. Gegebenenfalls sollten sogar Maßnahmen „auch disziplinarrechtlicher Natur“ ergriffen werden.

Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Soll politische Betätigung außerhalb des Arbeitsplatzes Konsequenzen im Dienstverhältnis haben?

Kritik an politischen Positionen und Veranstaltungen ist selbstverständlich legitim. Etwas anderes ist jedoch die Forderung, wegen politischer Kontakte den Arbeitgeber einzuschalten und mögliche dienstrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Gerade bei einem öffentlichen Arbeitgeber ist dabei Zurückhaltung geboten. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass nicht das dienstliche Verhalten, sondern die politische Gesinnung eines Mitarbeiters zum Gegenstand arbeitsrechtlicher Bewertungen wird.

Wo endet politische Kritik?

Die Debatte geht damit über die Einladung zu einem Jugendtreffen hinaus. In einer Demokratie darf man politische Gegner kritisieren, vor bestimmten Entwicklungen warnen und Veranstaltungen öffentlich verurteilen. Problematisch wird es dort, wo aus politischer Ablehnung Forderungen nach beruflichen Konsequenzen wegen politischer Kontakte oder Überzeugungen entstehen.

Die Forderung, ein öffentlicher Arbeitgeber solle politische Aktivitäten außerhalb der Arbeit prüfen und gegebenenfalls disziplinarrechtlich sanktionieren, wirft somit eine grundsätzliche demokratische Frage auf.

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