Das Unterland als Tauschobjekt: Wessen Sitze schützt die SVP eigentlich?

Die Affäre um den Senatswahlkreis Bozen-Unterland ist ein solcher Fall. Heute gibt sich die SVP als entschlossene Verteidigerin des bestehenden Wahlkreises. Die von Alessandro Urzì durchgesetzte Verkleinerung müsse im Senat rückgängig gemacht werden, das Unterland dürfe nicht zerschnitten werden.
Nur: Diese Entschlossenheit war nicht von Anfang an da. Als Urzì seinen Plan präsentierte, Eppan, Kaltern, Tramin, Kurtatsch und Margreid dem Wahlkreis Meran-Vinschgau und Aldein dem Wahlkreis Brixen zuzuschlagen, zeigte Dieter Steger zunächst Gesprächsbereitschaft. Eine Änderung ohne Garantien für die SVP komme zwar nicht infrage. Wenn aber auch die Vertretung in der Abgeordnetenkammer abgesichert werde, könne man „einen Weg finden“.
Bei der entscheidenden Abstimmung über Urzìs Änderungsantrag stimmte lediglich Manfred Schullian dagegen. Dieter Steger und Renate Gebhard beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Dann rebellierte das Unterland – und plötzlich wurde aus dem Verhandlungsgegenstand eine rote Linie. Nun soll ein Streichungsantrag im Senat retten, was die Volkspartei in der Kammer nicht geschlossen verhindert hat.
Plötzlich geht es um die drei Sitze in Rom
Genau darin liegt die geradezu groteske Widersprüchlichkeit der ganzen Affäre. Zuerst signalisiert die SVP: Über den Unterländer Wahlkreis kann geredet werden, wenn dafür an anderer Stelle Garantien herausschauen. Dann erhebt sich die eigene Basis, und plötzlich erklärt dieselbe Partei, der Wahlkreis müsse unbedingt erhalten bleiben.
Doch warum war die SVP überhaupt bereit, darüber zu reden? Die Antwort liegt in der Abgeordnetenkammer. Steger hatte einen möglichen Tausch ins Spiel gebracht: Wenn im Gegenzug die parlamentarische Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheit in der Kammer abgesichert werde, könne man beim Senatswahlkreis „einen Weg finden“.
Genau an diesen Punkt knüpft nun SVP-Geschäftsführer Martin Karl Pircher an. Er warnt vor einer zu harten Konfrontation mit Rom. Im schlimmsten Fall, so seine Argumentation, könnten Südtirol künftig nur mehr drei statt sechs deutschsprachige Parlamentarier bleiben. Besonders gefährdet seien jene drei Sitze in der Abgeordnetenkammer, die derzeit von Südtirolern deutscher Sprachgruppe besetzt werden.
Das klingt zunächst nach einer klassischen Frage des Minderheitenschutzes: Drei Sitze sollen geschützt werden, damit die deutsche und ladinische Bevölkerung in Rom angemessen vertreten bleibt. Doch genau hier beginnt das Problem. Denn diese drei Sitze sind keine reservierten Mandate für die deutsche und ladinische Minderheit. Sie gehören auch nicht automatisch „Südtirol“. Sie werden derzeit ausnahmslos von der SVP besetzt.
Dieter Steger, Renate Gebhard und Manfred Schullian sitzen für die Volkspartei in der Kammer. Das geltende Wahlsystem kommt der SVP dabei erheblich entgegen. Renate Gebhard gewann 2022 ihren Wahlkreis deutlich. Manfred Schullian hingegen brauchte im südlichen Kammerwahlkreis nicht einmal ein Drittel der Stimmen: Rund 33 Prozent reichten für das gesamte Direktmandat, weil sich die übrigen Stimmen auf mehrere Konkurrenten verteilten. Dieter Steger zog zusätzlich über die regionale Verhältniswahlkomponente ein.
Das bedeutet nicht, dass diese Mandate der SVP garantiert wären. Es bedeutet aber sehr wohl, dass die Volkspartei nicht die Mehrheit der Südtiroler hinter sich vereinen muss, um einen erheblichen Teil der deutschsprachigen Vertretung in Rom zu kontrollieren. In den Direktwahlkreisen reicht es ihr, stärker zu sein als jeder einzelne Konkurrent. Während sich die Stimmen jenseits der SVP auf mehrere Parteien verteilen, kann die Volkspartei daraus ganze Mandate machen.
Damit wird auch verständlich, warum die Absicherung dieser drei Sitze für die SVP derart wichtig ist. Es geht zweifellos um die parlamentarische Vertretung der deutschen und ladinischen Bevölkerung. Es geht aber eben auch um drei Mandate, die derzeit allesamt die SVP innehat. Und deshalb darf man zwei Dinge nicht miteinander verwechseln: Der Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit ist nicht dasselbe wie der Schutz von SVP-Mandaten.
Wenn morgen ein deutschsprachiger Abgeordneter einer anderen Südtiroler Partei nach Rom gewählt würde, hätte die deutsche Minderheit dadurch keinen Parlamentarier verloren. Die SVP hätte einen verloren. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Und ausgerechnet die Autonomiereform zeigt, warum
Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, wie viele deutschsprachige Abgeordnete Südtirol nach Rom schickt. Entscheidend ist auch, welche Politik diese Abgeordneten dort betreiben. Und ausgerechnet die drei SVP-Kammerabgeordneten, deren Mandate nun beinahe als unverzichtbare Schutzschilde für die Minderheit dargestellt werden, haben bei der Autonomiereform auch Lockerungen klassischer Minderheitenschutzstandards mitgetragen.
Dieter Steger, Renate Gebhard und Manfred Schullian gehörten zu den entschiedensten Befürwortern der Autonomiereform. Nach der zweiten Kammerabstimmung erklärten alle drei gemeinsam ihre Zufriedenheit über das Ergebnis und bezeichneten die Reform als historisch bedeutenden Schritt.
Die Reform enthält zweifellos Verbesserungen für die Südtiroler Autonomie. Zuständigkeiten werden gestärkt beziehungsweise wiederhergestellt, neue Kompetenzen kommen hinzu und Änderungen des Statuts werden stärker an ein Einvernehmen mit Südtirol gebunden. Wer das verschweigt, würde den Inhalt der Reform verkürzen.
Aber dieselbe Reform enthält eben auch Zugeständnisse, die unmittelbar den klassischen Minderheitenschutz betreffen. Die bisherige vierjährige Ansässigkeitsklausel für das Wahlrecht wird auf zwei Jahre reduziert. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Landesregierung kann flexibler gestaltet werden. In Gemeinden kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein einziges Gemeinderatsmitglied einer Sprachgruppe ausreichen, damit diese Sprachgruppe auch im Gemeindeausschuss vertreten wird.
Das sind keine Erfindungen der Opposition. Sogar Österreich – die Schutzmacht Südtirols – stellte ausdrücklich fest, dass damit „einzelne Schutzstandards für die deutsche und ladinische Volksgruppe“ gelockert werden. Die drei SVP-Abgeordneten haben dieses Gesamtpaket aber nicht widerwillig geschluckt. Sie haben es gefeiert.
Wer schützt hier eigentlich wen?
Damit bekommt Pirchers Warnung vor dem Verlust der drei deutschsprachigen Kammermandate eine vollkommen andere Dimension. Die SVP vermittelt den Eindruck, als wären drei SVP-Abgeordnete geradezu gleichbedeutend mit drei Schutzschilden für die deutsche und ladinische Minderheit.
Aber wo war diese Unnachgiebigkeit, als bei der Autonomiereform konkrete Minderheitenschutzstandards gelockert wurden? Wo war die rote Linie bei der Halbierung der Ansässigkeitsdauer? Wo war das kategorische Nein, als bisherige Regelungen zur sprachgruppenbezogenen Zusammensetzung politischer Organe geöffnet wurden?
Man kann all diese Änderungen politisch befürworten. Man kann argumentieren, dass die Reform dafür an anderer Stelle größere Vorteile bringt. Genau das tut die SVP. Aber dann soll sie bitte nicht so tun, als sei bereits die bloße Zahl ihrer Abgeordneten ein Wert an sich für den Minderheitenschutz. Drei SVP-Abgeordnete sind noch kein Minderheitenschutz. Entscheidend ist, was diese drei Abgeordneten mit ihren Mandaten tun.
Und gerade deshalb muss bei der jetzigen Wahlrechtsdebatte die unangenehme Frage erlaubt sein: Sollte das Unterland tatsächlich zur Verhandlungsmasse werden, um im Gegenzug ein Kammerwahlsystem stärker abzusichern, das nicht nur die deutschsprachige Vertretung schützt, sondern ganz konkret auch die parlamentarische Vormachtstellung der SVP?
Steger selbst stellte im Juli die Verbindung her. Wenn man Garantien für die Kammervertretung bekomme, könne man beim Senatswahlkreis „einen Weg finden“. Genau das macht den Vorgang so schwerwiegend. Minderheitenschutz ist das eine, Machterhalt etwas anderes. Eine Partei, die beides miteinander vermischt, darf sich nicht wundern, wenn irgendwann gefragt wird, ob sie noch Südtirol schützt – oder vor allem sich selbst.
Die SVP hätte es besser wissen müssen
Besonders schwer wiegt schließlich die historische Dimension. Denn wenn es in Südtirol eine Partei gibt, die bei politisch motivierten Grenzverschiebungen hellhörig werden müsste, dann ist es die Südtiroler Volkspartei.
Der ehemalige SVP-Senator Oskar Peterlini erinnert daran, dass die Zusammensetzung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland nicht irgendwann beiläufig entstanden ist. Die 18 Gemeinden wurden gesetzlich festgelegt und die Regelung spielte nach seiner Rechtsauffassung auch bei der Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien 1992 eine Rolle. Peterlini wertet eine einseitige Änderung deshalb als Verletzung des Südtirol-Pakets.
Über diese juristische Interpretation kann gestritten werden. Über die historische Sensibilität sollte nicht gestritten werden müssen. Südtirol weiß aus seiner eigenen Geschichte nur zu gut, was es bedeutet, wenn gewachsene Räume politischen Interessen untergeordnet werden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Südtirol vom übrigen Tirol getrennt. Auch das Unterland musste später erfahren, wie Grenzen von oben verändert werden können.
Natürlich ist die heutige Neuziehung eines Wahlkreises nicht mit der Teilung Tirols oder mit faschistischen Grenzmaßnahmen gleichzusetzen. Aber gerade aus dieser Geschichte hätte eine Südtiroler Minderheitenpartei eine Selbstverständlichkeit lernen müssen: Mit gewachsenen Zusammenhängen spielt man nicht. Schon gar nicht für parlamentarische Rechenspiele.
Das Unterland hätte niemals einen Preis haben dürfen
Das ist deshalb der eigentliche Skandal dieser Affäre. Nicht erst die Abwesenheit von Steger und Gebhard bei der Abstimmung und nicht erst der anschließende Zickzackkurs. Der entscheidende Fehler geschah früher: in dem Moment, in dem die SVP überhaupt erkennen ließ, dass über das Unterland gesprochen werden könne, wenn dafür an anderer Stelle genug herausschaut.
Denn sobald man über die Gegenleistung spricht, hat man bereits akzeptiert, dass es grundsätzlich etwas zu tauschen gibt. Erst der Aufstand der eigenen Leute brachte die Parteispitze dazu, aus dem Verhandlungsgegenstand eine rote Linie zu machen. Und nun warnt dieselbe Partei vor zu viel Widerstand, weil andernfalls ihre parlamentarische Vertretung gefährdet sein könnte.
Damit schließt sich der Kreis. Die SVP will Minderheitenschutz, akzeptiert aber Lockerungen von Minderheitenschutzstandards. Sie will das Unterland schützen, nachdem sie zunächst über dessen Wahlkreis verhandeln wollte. Sie warnt vor dem Verlust deutschsprachiger Mandate, obwohl diese Mandate derzeit ausnahmslos SVP-Mandate sind. Und sie spricht vom Schutz Südtirols, ohne ausreichend klar zwischen den Interessen Südtirols und den Interessen der eigenen Partei zu unterscheiden.
Vielleicht liegt genau darin das eigentliche Problem der heutigen Volkspartei. Sie hat sich über Jahrzehnte daran gewöhnt, sich selbst mit Südtirol gleichzusetzen. Doch Südtirol ist nicht die SVP, und Minderheitenschutz ist nicht SVP-Schutz.
Das Unterland ist schon gar kein Preis, den man in Rom bezahlen darf, um die eigenen Sitze abzusichern.






