Nur italienische Hinweise in Bozner Supermarkt

Erst nach einer Intervention des Südtiroler Heimatbundes wurde eine deutsche Fassung des Hinweises nachgereicht. Der zuständige Vertriebspartner entschuldigte sich inzwischen ausdrücklich und kündigte an, künftig auf eine entsprechende zweisprachige Information zu achten.
Für SHB-Obmann Roland Lang geht es dabei um mehr als um die Gleichbehandlung der Landessprachen. „Bei einem Rückruf geht es nicht um Höflichkeit, sondern um Verbraucherschutz“, betont Lang. Warnhinweise müssten die Bevölkerung erreichen und daher in Südtirol von Anfang an auch auf Deutsch verfügbar sein.
Deutsche Hinweise werden überklebt
Der Vorfall zeige aus Sicht des Heimatbundes ein grundsätzliches Problem. Obwohl Deutsch und Italienisch in Südtirol gesetzlich gleichgestellt sind, werde diese Gleichstellung bei Verpackungen und Informationen rund um Lebensmittel nicht immer konsequent umgesetzt.
Der SHB kritisiert insbesondere, dass deutsche Bezeichnungen teilweise überklebt würden oder deutsche Hinweise erst nach einer Intervention bereitgestellt werden.
Der Südtiroler Heimatbund fordert deshalb, die gesetzliche Zweisprachigkeit insbesondere bei Warnungen, Rückrufen und Verbraucherschutzhinweisen konsequent einzuhalten. „Gleichberechtigung der Sprachen darf keine Theorie sein. Sie muss im Alltag sichtbar sein – auch im Supermarktregal“, so Lang.
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