Wichtig für Schüler: U19 Pass muss verlängert werden

Damit können Kinder und Jugendliche auch im kommenden Schuljahr weiterhin mit Bus und Bahn unterwegs sein. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider betont die Bedeutung des Angebots für die tägliche Mobilität junger Menschen und ruft dazu auf, die Verlängerung rechtzeitig vor dem Schulbeginn zu erledigen.
Bestehende Karte bleibt gültig
Für die Verlängerung ist keine neue Karte erforderlich. Die bereits vorhandene U19-Karte bleibt weiterhin gültig. Der neue Jahrestarif wird ab 16. September aktiviert und läuft bis zum 15. September des folgenden Jahres.
Der U19 Pass ermöglicht Jugendlichen unter 19 Jahren die unbegrenzte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten südtirolmobil-Verbundgebiet. Auch Regionalzüge bis Trient können damit genutzt werden. Die Jahresgebühr beträgt 21 Euro.
Ist bei einem Elternteil ein aktiver Fix365 Pass vorhanden, kann der U19 Pass des Kindes kostenlos verlängert werden.
Sonderregel für den Jahrgang 2007
Für Jugendliche des Jahrgangs 2007 gilt eine besondere Frist. Wer im Laufe des Jahres 2026 seinen 19. Geburtstag feiert, muss den U19 Pass spätestens am Tag vor dem Geburtstag verlängern. Dadurch kann der Pass auch im Schuljahr 2026/2027 weiterhin zu den U19-Konditionen genutzt werden.
südtirolmobil empfiehlt, die Verlängerung nicht erst in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Weitere Informationen zur Verlängerung und zur erstmaligen Beantragung des U19 Passes sind auf der Webseite von südtirolmobil zu finden.
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