Nur auf Italienisch? Gericht bestätigt Recht auf deutsche Unterlagen

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Traktor-Haftpflichtversicherung von Roland Lang. Mehrere Dokumente im Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis waren ihm ausschließlich auf Italienisch übermittelt worden.
Drei Dokumente beanstandet
Lang hatte drei italienischsprachige Unterlagen beanstandet:
- eine Mitteilung über den Ablauf und die Verlängerung der Versicherung,
- den Versicherungsschein,
- eine E-Mail zur elektronischen Unterschrift inklusive Nutzungsbedingungen.
Besonders deutlich fiel die Entscheidung des Gerichts bei der E-Mail vom 30. Juni 2026 aus. Darin ging es um die Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Unterschrift. Laut Verwaltungsgericht stehen diese Unterlagen unmittelbar mit dem Versicherungsverhältnis in Verbindung und hätten deshalb auch auf Deutsch übermittelt werden müssen.
Die Versicherung wurde verpflichtet, Roland Lang innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eine deutsche Fassung der E-Mail sowie der dazugehörigen Nutzungsbedingungen bereitzustellen.
Recht auf deutsche Fassung grundsätzlich bestätigt
Auch bei den beiden weiteren Dokumenten stellte das Gericht grundsätzlich fest, dass ein Anspruch auf eine deutsche Version besteht. Die Rekurse scheiterten in diesen Punkten jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen.
Bei der Mitteilung über die Erneuerung der Versicherung vom 8. Juni 2026 hatte Lang zwar eine Übersetzung verlangt. Da die Versicherung die Beschwerde jedoch nicht ausdrücklich zurückgewiesen hatte und später eine deutsche Fassung übermittelte, war das weitere Vorgehen laut Gericht nicht erfolgreich.
Beim Versicherungsschein wurde festgestellt, dass aus den Unterlagen keine vorherige Nichtigkeitsbeschwerde gegenüber der Versicherung hervorging. Deshalb war der Rekurs in diesem Punkt nicht zulässig.
Lang sieht Bestätigung für Sprachrechte
SHB-Obmann Roland Lang wertet die Entscheidung als wichtige Bestätigung für die Rechte der deutschen Sprachgruppe in Südtirol.
„Dieses Urteil zeigt klar, dass das Recht auf die deutsche Muttersprache nicht nur auf dem Papier bestehen darf. Wer in Südtirol eine Pflichtversicherung abschließt, muss darauf vertrauen können, dass ihm alle Unterlagen in seiner Muttersprache zur Verfügung gestellt werden“, erklärt Lang.
Besonders bei digitalen Vertragsabschlüssen müsse darauf geachtet werden, dass auch elektronische Verfahren und die dazugehörigen Bedingungen in der zustehenden Sprache verfügbar seien.
Keine Kostenentscheidung
Das Gericht traf keine ausdrückliche Entscheidung zu den Verfahrenskosten. Da Roland Lang das Verfahren selbst geführt hatte, ging das Gericht davon aus, dass ihm keine ersatzfähigen Anwaltskosten entstanden waren.
Für Lang bedeutet dies praktisch, dass er die Kosten der vier Anwälte der Versicherung nicht übernehmen muss, gleichzeitig aber auch keinen Kostenersatz erhält.






