Fällt das Nachtfahrverbot? Heimatpfleger richten Appell an EuGH

Anlass ist die Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH, der vergangene Woche im Verfahren gegen Österreich zum Schluss kam, dass Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot und Winterfahrverbot gegen EU-Recht verstoßen – da sie den Verkehr lediglich zeitlich verschieben würden. Aus Sicht der Heimatpfleger blendet der Generalanwalt damit den eigentlichen Sinn dieser Maßnahmen aus.
Fahrverbote als Schutz für Anrainer und Bremse für Umwegverkehr
Die Verbote hätten wesentlich zur Schadstoffreduzierung und zum Schutz der Nachtruhe in Tirol beigetragen – mit positiven Effekten auch südlich des Brenners. Zudem verhinderten sie, dass zusätzlicher Lkw-Umwegverkehr (25 bis 30 Prozent), der eigentlich über die Schweiz fahren müsste, über den Brenner rollt. Falle das Nachtfahrverbot, drohten zehntausende zusätzliche Lkw-Fahrten durch den dann rund um die Uhr offenen und günstigeren Brenner-Korridor. In der Schweiz gelte ein Nachtfahrverbot bereits seit 1934.
Verweis auf Euro-7-Schadstoffnormen
Die Heimatpfleger verweisen zudem auf die seit 1. Juli 2025 geltenden Euro-7-Normen, die neben klassischen Schadstoffen wie Stickoxid und Feinstaub auch Bremsstaub und Reifenabrieb regeln. Bereits der mit Euro-5 gesenkte Stickoxid-Grenzwert von 2,0 g/kWh werde vielfach überschritten – ein Wegfall der österreichischen Verkehrsregeln würde diese Schutznormen zusätzlich unterlaufen.
Kritik an EU-Mobilitätsstrategie und Italiens Klimapolitik
Der Generalanwalt übergehe zudem zentrale Ziele der 2020 beschlossenen EU-Mobilitätsstrategie sowie das EU-Klimagesetz von 2021, wonach der Verkehrssektor seine CO2-Emissionen bis 2050 um 90 Prozent senken muss. Besonders scharf fällt die Kritik an Italien aus: Das Land verstoße mit seiner Klage gegen die eigenen Klimaziele – etwa die geplante CO2-Reduktion um 43 Prozent bis 2030 – und hinke sowohl bei der Verkehrswende als auch beim eigenen Klimaplan PNIEC hinterher. Statt die eigenen Vorgaben umzusetzen, verklage Italien Nachbarländer, die dies tun.
Appell an den EuGH
Ein Urteil im Sinne des Generalanwalts wäre für die Anrainer der Brennerautobahn – nördlich wie südlich des Brenners – ein herber Rückschlag, so die Heimatpfleger. Sie fordern den EuGH auf, den EU-Rechtsrahmen als Ganzes zu betrachten und die Grundrechte auf Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz über das Recht auf freien Warenverkehr zu stellen.






