Erziehungsarbeit darf nicht zur Rentenfalle werden

„Wer seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, um ein Kind zu betreuen, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Es ist nicht hinnehmbar, dass vor allem Frauen dafür später mit erheblichen Rentenverlusten bezahlen“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett.
Zwölf Jahre Stillstand
Bereits im Koalitionsabkommen zwischen SVP und PD aus dem Jahr 2014 wurde festgehalten, dass es bei den Mutterschaftsregelungen keine Mütter erster und zweiter Klasse geben dürfe – gemeint war die Schlechterstellung von Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft gegenüber dem öffentlichen Dienst. Es folgten Gespräche mit den damaligen Landesrätinnen Waltraud Deeg und Martha Stocker sowie Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden. Geschehen sei seither nach Einschätzung des ASGB wenig bis nichts.
„Die SVP kann nicht zwölf Jahre lang untätig bleiben und anschließend so tun, als sei die Frage der rentenmäßigen Absicherung von Erziehungszeiten völlig überraschend aufgetaucht“, kritisiert Tschenett.
Bereits 2014 konkrete Modelle berechnet
Der ASGB hatte bereits 2014 zwei detaillierte Modelle zur Angleichung der Mutterschaftsbedingungen ausgearbeitet. Grundlage war eine Angestellte im Handel mit 1.539 Euro Bruttomonatslohn als „Durchschnittsmami“. Damals wurden in Südtirol rund 5.300 Kinder pro Jahr geboren, etwa 1.500 Mütter waren in der Privatwirtschaft berufstätig; rund 600 bis 700 kündigten jährlich noch vor Ablauf der Mutterschaft, um länger Arbeitslosenunterstützung beziehen zu können.
Modell eins sah einen zweijährigen Wartestand mit Arbeitsplatzgarantie und vollständiger Rentenfortzahlung vor – Gesamtkosten: rund 27 bis 30,6 Millionen Euro. Modell zwei kombinierte eine sechsmonatige, 30-prozentig bezahlte Elternzeit mit einem 18-monatigen, voll abgesicherten Wartestand – Kosten: rund 17 bis 22,9 Millionen Euro. „Es handelt sich nicht um eine utopische Forderung, sondern um eine Frage der politischen Prioritäten“, so Tschenett.
Forderung: nicht weiter vertagen
„Eine Gesellschaft, die Kinder und Familien fördern will, darf Erziehungsarbeit nicht mit Altersarmut bestrafen“, betont Tschenett. Der ASGB fordert die Landesregierung auf, dem Beschlussantrag von Andreas Leiter Reber zuzustimmen und unverzüglich eine belastbare Kostenberechnung vorzulegen: „Es geht darum, endlich seriös zu berechnen, welche Modelle möglich sind, was sie kosten und wie die Benachteiligung von Eltern in der Privatwirtschaft beendet werden kann.“






