Mehr Geld? Neues Lohngesetz tritt in Kraft

Nach Ansicht der SVP-Landesrätin stärkt das Gesetz die Sozialpartnerschaft und bestätigt die zentrale Rolle der Kollektivverträge. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten fair entlohnen, würden künftig besser gestellt.
Gerade angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol sei es wichtig, alle bestehenden Spielräume auszuschöpfen, damit gute Arbeit auch angemessen bezahlt werde. Dies stärke die Kaufkraft der Bevölkerung und erhöhe zugleich die Attraktivität Südtirols als Wirtschafts- und Arbeitsstandort.
Das Gesetz legt erstmals konkretere Kriterien für einen gerechten Lohn fest. Maßgeblich sind künftig die repräsentativsten Kollektivverträge des jeweiligen Wirtschaftssektors. Berücksichtigt wird dabei nicht nur der Grundlohn, sondern das gesamte Entlohnungspaket, das unter anderem Zulagen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst.
Zudem sollen Kollektivverträge künftig schneller erneuert werden. Läuft ein Vertrag länger als neun Monate ab, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten automatisch einen Inflationsausgleich in Höhe von 50 Prozent des IPCA-Inflationsindexes als Vorschuss auszuzahlen.
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft staatliche Förderungen für Neueinstellungen. Unternehmen erhalten diese künftig nur noch dann, wenn sie ihren Beschäftigten den kollektivvertraglich vorgesehenen gerechten Lohn bezahlen. Damit werde verhindert, dass Betriebe mit fairen Arbeitsbedingungen gegenüber Unternehmen benachteiligt werden, die über niedrige Löhne Wettbewerbsvorteile erzielen.
Ergänzend sieht das Gesetz neue Transparenzbestimmungen vor, die Lohndumping und ausbeuterische Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpfen sollen. Nach Einschätzung von Landesrätin Amhof setzt die Reform damit wichtige Anreize für faire Arbeitsbedingungen und stärkt gleichzeitig den sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.
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