Wasserknappheit in Südtirol: Diese Einschränkungen gelten jetzt

Hintergrund der Maßnahmen ist eine außergewöhnlich lange Trockenperiode mit hohen Temperaturen, fehlenden Schneereserven und zu geringen Niederschlägen. Dadurch haben sich die verfügbaren Wasserressourcen im Einzugsgebiet der Etsch deutlich verringert.
Ausschlaggebend für die Anhebung der Warnstufe war laut Land insbesondere der Abfluss der Etsch im Unterlauf. Dieser lag in den vergangenen Tagen mehrfach unter dem Richtwert von 80 Kubikmetern pro Sekunde, der notwendig ist, um das Eindringen von Salzwasser aus dem Meer in die Trinkwasserressourcen des Unterlaufs zu verhindern.
Kompatscher: „Jetzt kommt es auf den Beitrag aller an“
„Die aktuelle Situation verlangt von uns allen Verantwortung und Weitblick. Wasser ist eine begrenzte Ressource, auf die Natur, Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen angewiesen sind. Mit den beschlossenen Maßnahmen setzen wir einen wichtigen Schritt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die verfügbaren Wasserressourcen bestmöglich zu schützen. Jetzt kommt es darauf an, dass alle ihren Beitrag leisten“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die Maßnahmen wurden am selben Tag den Gemeinden von Kompatscher, Umweltlandesrat Peter Brunner und Gemeindenverbandspräsident Dominik Oberstaller vorgestellt.
Auch Landesrat Peter Brunner appelliert an einen sparsamen Umgang mit Wasser: „Jeder Liter Wasser, den wir heute einsparen, hilft mit, die Versorgung in den kommenden Wochen zu sichern.“
Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher verweist darauf, dass die Landwirtschaft auf Wasser angewiesen sei, gleichzeitig aber ebenfalls Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit der Ressource trage.
Das gilt ab sofort
Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem folgende Einschränkungen vor:
- Alle Wassernutzer werden aufgefordert, den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
- Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sollen Großverbraucher gezielt über Einsparungen informieren.
- Die Bewässerung privater, öffentlicher und touristisch genutzter Grünflächen ist zwischen 8 und 19 Uhr verboten. Zudem darf nur mehr im Abstand von mindestens drei Tagen und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß bewässert werden.
- Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt.
- Das nicht-gewerbliche Waschen von Fahrzeugen mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ist verboten.
- In der Landwirtschaft ist die Bewässerung mittels Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr untersagt. Ausgenommen sind turnusgebundene Anlagen oder Tropfbewässerungen.
- Der Betreiber der strategischen Stauseen Vernagt, Reschen, Zoggler und Zufritt soll den Abfluss der Etsch durch ein angepasstes Produktionsmanagement stabilisieren.
- Wasserableitungen werden verstärkt kontrolliert, insbesondere Entnahmen aus Kanälen oder Gräben zur Gartenbewässerung.
- Forststationen und Gemeinden überwachen die Einhaltung der neuen Bestimmungen und melden Verstöße an das Amt für nachhaltige Gewässernutzung.
Laut Gemeindenverbandspräsident Dominik Oberstaller sollen die Maßnahmen sowie die hydrologische Entwicklung laufend beobachtet werden, um die Vorgaben bei Bedarf gezielt.






