Systemwechsel bei WOBI-Wohnungen

Künftig soll die Vergabe nicht mehr über einzelne Ausschreibungen erfolgen. Stattdessen wird – wie bereits im sozialen Wohnbau – mit einer ständigen Rangordnung auf Gemeindeebene gearbeitet. Nach Angaben von Mair hat sich das bisherige Verfahren in der Praxis als zu aufwendig und wenig flexibel erwiesen. Durch den Systemwechsel sollen Wohnungen schneller vergeben und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
An der grundsätzlichen Verteilung der Wohnungen hält das Land fest: 75 Prozent der verfügbaren Wohnungen sind weiterhin für den sozialen Mietzins vorgesehen, 25 Prozent für Wohnungen mit bezahlbarem Mietzins, die sich an den Mittelstand richten. Je nach Bedarf der jeweiligen Gemeinde soll diese Aufteilung künftig jedoch flexibler gehandhabt werden können. Vor allem kleinere Gemeinden sollen davon profitieren, da sie nicht mehr auf eigene Ausschreibungen warten müssen.
Auch das Punktesystem für die Rangordnung wird überarbeitet. Bislang konnten bereits geringe Einkommensunterschiede zu deutlichen Verschiebungen in der Reihung führen. Mit der Neuregelung sollen solche Sprünge künftig vermieden werden. Wer die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnbau knapp überschreitet, soll automatisch auch für Wohnungen mit bezahlbarem Mietzins berücksichtigt werden – und umgekehrt.
Bereits eingereichte Ansuchen im Rahmen laufender Ausschreibungen bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit bestehen. Die neuen Kriterien kommen erstmals bei der Rangordnung zur Anwendung, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. Jänner 2027 erstellt wird.






