von ih 17.07.2026 13:58 Uhr

EuGH-Gutachten sorgt für Sorge um LKW-Fahrverbote am Brenner

Das Schlussplädoyer des Generalstaatsanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Tiroler Transitregime sorgt für erhebliche Unruhe bei Umweltorganisationen. In seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen kommt der Generalstaatsanwalt zum Ergebnis, dass das derzeit geltende Nachtfahrverbot für LKW, das sektorale Fahrverbot sowie das Winterfahrverbot auf der Inntal- und Brennerautobahn gegen EU-Recht verstoßen könnten.

Symbolbild von Thomas auf Pixabay

Beim Dachverband für Natur- und Umweltschutz schrillen deshalb die Alarmglocken. Sollte der Europäische Gerichtshof dieser Rechtsauffassung folgen, könnten zentrale Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerverkehrs entlang der Brennerachse aufgeweicht oder sogar aufgehoben werden.

Nach Ansicht des Dachverbandes hätte dies weitreichende Folgen: Zusätzliche LKW-Kolonnen würden nicht nur tagsüber, sondern auch während der Nacht und an Wochenenden die ohnehin stark belastete Transitroute befahren. Die Auswirkungen auf Klima, Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung wären erheblich.

Besonders kritisch sieht der Dachverband die Entwicklung vor dem Hintergrund geplanter Infrastrukturprojekte. Während die Brennerachse bereits heute zu den wichtigsten Transitkorridoren Europas zählt, könnte der Ausbau der Fernpassroute den Schwerverkehr künftig verstärkt auch durch den Vinschgau führen.

„Es passt nicht zusammen“

„Zusätzlicher Transitverkehr durch den Vinschgau ist absolut nicht tragbar“, warnt Dachverbands-Vizepräsident Peter Gasser. Gleichzeitig verweist er auf den Ausbau von Umfahrungen und Kreuzungen im Pustertal. Diese könnten nach seiner Einschätzung zusätzlichen Schwerverkehr aus dem Osten anziehen. Damit drohe Südtirol insgesamt – von Norden nach Süden sowie von Osten nach Westen – immer stärker zu einem Transitland zu werden.

Der Dachverband appelliert deshalb an die Südtiroler Politik, sich klar gegen eine weitere Zunahme des Schwerverkehrs zu positionieren und alle verfügbaren Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. „Es passt nicht zusammen, wenn wir einerseits mit nachhaltigen, qualitativ hochwertigen und landschaftlich reizvollen Tourismusdestinationen werben und andererseits Transitland für Schwerverkehr sind“, betont die Vorsitzende des Dachverbandes, Elisabeth Ladinser.

Mit Blick auf das laufende Verfahren in Luxemburg hofft der Dachverband nun auf das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Aus Sicht der Umweltorganisation sollten bei der Entscheidung insbesondere der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Klimaschutz stärker gewichtet werden als die uneingeschränkte Freiheit des Warenverkehrs.

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