von ih 16.07.2026 11:23 Uhr

Maklervereinigung fordert Korrektur des Höfegesetzes

Die Südtiroler Maklervereinigung fordert eine Überarbeitung der im Juni 2025 beschlossenen Änderungen am Höfegesetz. Die neue Regelung, wonach geschlossene Höfe nur noch mit Genehmigung der Höfekommission verkauft werden dürfen, führe zu einer Entwertung bäuerlichen Eigentums und erschwere die Hofübergabe, heißt es in einer Stellungnahme.

(Foto: LPA/Guido Steinegger)

Nach Ansicht der Vereinigung werde der Kreis möglicher Käufer durch die neuen Bestimmungen deutlich eingeschränkt. Da nur noch Personen mit bestimmten landwirtschaftlichen Voraussetzungen und entsprechender Qualifikation einen geschlossenen Hof erwerben können, sinke zwangsläufig auch dessen Marktwert. Dies betreffe sämtliche geschlossenen Höfe in Südtirol und könne sich langfristig auch auf deren Finanzierung auswirken.

Kritik übt die Maklervereinigung insbesondere an den persönlichen Voraussetzungen für Käufer. Viele Südtiroler Bergbauernhöfe würden im Nebenerwerb geführt. Die Kinder der Hofbesitzer seien zwar häufig seit Jahren in die Bewirtschaftung eingebunden, erfüllten jedoch oft nicht die formalen Kriterien, weil sie nicht als Landwirte eingetragen seien oder die geforderte Ausbildung nicht nachweisen könnten. Dadurch könnten selbst Hofnachfolger aus der eigenen Familie vom Erwerb ausgeschlossen werden.

Auch die Begründung für die Gesetzesänderung überzeugt die Maklervereinigung nicht. Das Land habe die Verschärfung mit dem Ziel begründet, Spekulationen und einen Ausverkauf geschlossener Höfe an Käufer von außerhalb Südtirols zu verhindern. Nach Auffassung der Vereinigung gebe es jedoch keine belastbaren Belege dafür, dass ein solches Phänomen in größerem Ausmaß existiere. Einzelne Verkäufe in touristisch attraktiven Gebieten rechtfertigten keinen derart weitreichenden Eingriff in das Eigentumsrecht.

Grundsätzlich unterstütze die Maklervereinigung das Ziel, die geschlossenen Höfe zu erhalten. Die aktuelle Gesetzeslage könne jedoch das Gegenteil bewirken. Wenn Höfe an Wert verlören und ihre Kreditwürdigkeit sinke, seien letztlich die bäuerlichen Familien die Leidtragenden. Die Landespolitik sei daher gefordert, die gesetzlichen Bestimmungen nachzubessern, bevor langfristige Schäden für die Südtiroler Landwirtschaft entstünden.

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