Eltern können Zuschüsse für Rente und Sommerbetreuung beantragen

Wie die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) erläuterte, werden Personen unterstützt, die während der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen freiwillige oder verpflichtende Beiträge in ihre Rentenkasse einzahlen. Ziel der Förderung ist es, die Rentenansprüche zu sichern und Beitragslücken zu vermeiden.
Da das Land Südtirol in der Rentenvorsorge keine eigene Zuständigkeit hat, erfolgt die Förderung über die Region Trentino-Südtirol. Mütter und Väter können für Erziehungszeiten Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro erhalten, sofern sie Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse oder einen Zusatzrentenfonds einzahlen. Eine vergleichbare Unterstützung gibt es auch für Personen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Berufstätigkeit unterbrechen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gepflegte Person mindestens der zweiten Pflegestufe zugeordnet ist. Die Anträge müssen bis zum 31. Oktober des Folgejahres über ein Patronat bei der ASWE eingereicht werden.
Familienlandesrätin und Vorsitzende des Familienbeirats Rosmarie Pamer (SVP) appelliert an Betroffene, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren, um spätere finanzielle Nachteile bei der Pension zu vermeiden. Nach ihren Angaben wird sich die Regionalregierung in Kürze mit einer möglichen Erhöhung der Beiträge befassen.
Zusätzlich können Familien, deren Kinder derzeit an Sommerbetreuungsprogrammen teilnehmen, eine teilweise Rückerstattung der Betreuungskosten erhalten. Anspruch haben Eltern, deren Arbeitgeber Mitglied der Südtiroler Tourismuskasse oder der bilateralen Körperschaften für Handwerk beziehungsweise Tertiärsektor sind. Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen stellen die zuständigen Körperschaften auf ihren Internetseiten bereit.
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