Schülerverkehrsdienst: Frist wieder geöffnet

Mit dem Dienst unterstützt das Land jene Schüler, die wegen des weiten Anfahrtswegs zur Schule keinen öffentlichen Liniendienst nutzen können. Bereits im Frühjahr hatten sich mehrere Familien beim Amt für Schulfürsorge gemeldet und auf technische Probleme bei der Antragstellung hingewiesen. Die Landesregierung hat daraufhin am 10. Juli grünes Licht für eine ausnahmsweise Wiedereröffnung der Frist gegeben, so das LPA in einer Aussendung.Â
Eltern oder volljährige Schüler können ihre Anträge nun von Mittwoch, 15. Juli, bis Mittwoch, 29. Juli, online über das Portal myCIVIS stellen. Damit der Dienst pünktlich zum Schulstart eingerichtet werden kann, sollten Anspruchsberechtigte das Ansuchen möglichst früh einreichen „Leistungen, wie der Beitrag für den eigenen Schülerverkehrsdienst, tragen dazu bei, auch abgelegenere Wohngegenden gut an zentrale Bildungseinrichtungen anzubinden“, betont Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Ab dem 15. Juli können außerdem außerordentliche Anträge gestellt werden, zum Beispiel bei einem Schulwechsel, einem Wohnortwechsel oder aus anderen belegten Gründen. Sie sind bis spätestens 29. Oktober einzureichen.
Für das Schuljahr 2026/27 gelten übrigens mehrere Neuerungen: So wurde die Mindestentfernung von 1,5 auf zwei Kilometer erhöht, und die Anträge laufen neu über myCIVIS.






