Monatelang kein Gehalt: Kran-Protest zeigt Wirkung

Nach eigenen Angaben warteten die Arbeiter seit Monaten auf ihr Gehalt. Insgesamt soll es um rund 18.000 Euro gegangen sein, die ihnen ein Subunternehmer schuldet. Beide Männer verfügen laut eigenen Angaben über gültige Aufenthaltstitel.
Gewerkschaft vermittelt Lösung
Nach dem Vorfall schaltete sich die Bauarbeitergewerkschaft Fillea/CGIL ein und nahm Gespräche mit den beiden Arbeitern, dem betroffenen Unternehmen sowie dem Arbeitsinspektorat auf.
Dank der Vermittlung der Gewerkschaft erhielten die Arbeiter nun eine Vorauszahlung auf ihre ausstehenden Löhne. Zudem konnten sie während der weiteren Klärung der Situation in einem Hotel in der Nähe der Baustelle untergebracht werden. Die Kosten dafür übernahm der Arbeitgeber.
Die Fillea/CGIL betont, dass das Unternehmen Bereitschaft gezeigt habe, an einer Lösung zu arbeiten. Die Gewerkschaft werde die weitere Entwicklung des Falls begleiten und sich weiterhin mit dem Arbeitsinspektorat abstimmen.
Kritik an fehlenden Kontrollen
Fillea/Cgil-Sekretär Marco Nardini sieht den Fall auch als Hinweis auf Probleme bei den Arbeitskontrollen.
„Wir stellen fest, dass es in Südtirol leider immer mehr an Inspektoren mangelt. Diejenigen, die es gibt, sind sehr gut und äußerst kompetent, aber zahlenmäßig immer noch unzureichend“, erklärt Nardini.
Die beiden Arbeiter hätten sich laut Gewerkschaft für die Unterstützung und die gezeigte Menschlichkeit bedankt.
Arbeitgeber zeigt Entgegenkommen
Nardini hebt gleichzeitig die Bereitschaft des Unternehmens hervor, an einer Lösung mitzuwirken.
„Selbst in schwierigen Situationen ist es durch Vermittlung und gute Abstimmung möglich, die Schwierigkeiten zu lösen und zu überwinden“, so der Gewerkschaftssekretär.
Der ursprüngliche Protest hatte einen größeren Einsatz ausgelöst. Die Carabinieri hatten versucht, die Situation zu beruhigen und die beiden Männer zum Verlassen des Krans zu bewegen. Nach einem Zahlungsversprechen des Firmeninhabers stiegen die Arbeiter schließlich wieder ab.
Die Behörden prüfen weiterhin den Fall. Das Arbeitsinspektorat und die Ordnungshüter sollen klären, ob arbeitsrechtliche Bestimmungen verletzt wurden und wie die offenen Forderungen genau einzuordnen sind.






