Die Strom-Ausrede: Südtirol kapituliert vor der eigenen Autonomie

Genau deshalb ist die Forderung nach einer eigenen Südtiroler Energiebehörde keine Spielerei, sondern eine hochpolitische Frage: Will Südtirol seine Autonomie im Energiesektor ernsthaft weiterentwickeln – oder begnügt man sich damit, bei jeder Schwierigkeit auf Rom, Brüssel und die Gerichte zu verweisen?
Der Südtiroler Landtag behandelte am 1. Juli einen Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit zur Ausarbeitung eines Landesgesetzentwurfs für eine Südtiroler Energiebehörde und eine eigene Strom-Gebotszone. Der Antrag sah ausdrücklich vor, Sachverständige einzubinden, die zuständigen staatlichen und europäischen Stellen zu beteiligen, Daten und Gutachten einzuholen und Südtirols besondere Situation als Gebiet mit überwiegend erneuerbarer Stromerzeugung aus Wasserkraft in laufende und künftige Verfahren einzubringen. Es ging also nicht um einen energiepolitischen Alleingang, sondern um einen strukturierten Versuch. Der Antrag wurde mit 14 Ja, 18 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.
Die EU ist nicht die Ausrede
Landesrat Peter Brunner verwies in der Debatte auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes von 2022 und erklärte, regionale Energiebehörden seien nicht möglich. Landeshauptmann Arno Kompatscher ergänzte, die EU habe entschieden, dass am Verhandlungstisch eine Regulierungsbehörde pro Staat sitzen solle. Dies werde kaum eine Südtiroler Behörde sein.
Das klingt nach einer eindeutigen Rechtslage. Tatsächlich ist es aber deutlich differenzierter.
Die Strombinnenmarkt-Richtlinie der Europäischen Union verlangt zwar, dass jeder Mitgliedstaat auf nationaler Ebene eine einzige Regulierungsbehörde benennt. Dieselbe Bestimmung hält aber ausdrücklich fest, dass dies die Benennung anderer Regulierungsbehörden auf regionaler Ebene unberührt lässt, solange es auf Unionsebene im Regulierungsrat der ACER nur einen einzigen ranghohen Vertreter gibt. Mit anderen Worten: Am europäischen Tisch spricht eine staatliche Stimme. Daraus folgt aber nicht, dass regionale Energiebehörden innerhalb eines Mitgliedstaates verboten wären.
Genau hier wird das Argument der Landesregierung problematisch. Für die Vertretung bei ACER mag die staatliche Regulierungsbehörde ARERA zuständig bleiben. Das ist aber nicht dasselbe wie ein generelles Verbot, in Südtirol eine eigene, mit ARERA koordinierte Regulierungsstruktur aufzubauen.
Belgien zeigt, dass regionale Regulierung möglich ist
Ein Blick nach Belgien zeigt, dass regionale Energiebehörden im EU-Raum keineswegs undenkbar sind. Dort gibt es neben der föderalen Regulierungsbehörde auch regionale Behörden: VREG in Flandern, CWaPE in der Wallonie und BRUGEL in Brüssel. BRUGEL selbst beschreibt diese Aufteilung ausdrücklich: In jeder Region ist ein regionaler Regulator tätig, daneben besteht der föderale Regulator.
Natürlich ist Belgien nicht Südtirol. Niemand kann ein belgisches Modell eins zu eins auf unsere Autonomie übertragen. Aber Belgien widerlegt die Behauptung, regionale Energiebehörden seien im europäischen Strombinnenmarkt grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch für die Verbraucher sind solche Behörden nicht bedeutungslos. Sie senken nicht per Knopfdruck jede Stromrechnung. Aber sie können Marktteilnehmer überwachen, Verteilnetze kontrollieren, Tarife prüfen, Beschwerden behandeln, Vergleichsinstrumente bereitstellen und regionale Besonderheiten in die Regulierung einbringen. In der Wallonie kontrolliert CWaPE seit 2014 die Preise der öffentlichen Gas- und Stromverteilung, in Flandern bietet die Regulierungsbehörde mit dem V-Test ein unabhängiges Instrument zum Vergleich von Energieverträgen.
Eine regionale Energiebehörde ist also kein Wunderheilmittel. Aber sie ist ein Werkzeug. Und wer Autonomie ernst nimmt, legt Werkzeuge nicht aus der Hand, bevor er sie überhaupt geprüft hat.
Das Urteil aus Rom ist kein Pauschalverbot
Auch der Verweis auf den Verfassungsgerichtshof trägt die pauschale Absage nicht. Das Urteil Nr. 117/2022 betrifft Trentiner Bestimmungen zu großen Wasserableitungen für hydroelektrische Zwecke. Der Gerichtshof betonte dabei die staatliche Zuständigkeit für Wettbewerbsschutz und die Notwendigkeit eines einheitlichen Verfahrens bei Konzessionen. Das ist eine ernste Schranke. Aber es ist kein ausdrückliches generelles Verbot einer Landesenergiebehörde.
Im Gegenteil: Der Gerichtshof hielt ausdrücklich fest, dass den autonomen Provinzen weiterhin Regelungsbereiche bleiben, etwa bei der Wassernutzung, der Transparenz der Konzessionen und der Verwaltung. Das Urteil zeigt also, wie eng und sauber eine Südtiroler Lösung konstruiert werden müsste. Es sagt aber nicht, dass jeder Versuch von vornherein ausgeschlossen wäre.
Die ehrliche Schlussfolgerung lautet daher: Rom ist eine große Hürde. Aber eine Hürde ist kein Verbot.
Gutachten sprechen nicht für Stillstand
So eindeutig, wie es die Landesregierung darstellt, ist die Rechtslage keineswegs. Der Europarechtler Peter Hilpold von der Universität Innsbruck und Paolo Piva von der Universität Padua kamen in einem Gutachten für den Südtiroler Energieverband und die Handelskammer Bozen zum Ergebnis, dass eine regionale Energiebehörde für Südtirol rechtlich möglich sei. Hilpold verwies zudem öffentlich auf die EU-Richtlinie 2019/944, die regionale Regulierungsbehörden gerade nicht ausschließt. Auch die vom Land beauftragten Gutachter Giuseppe Caia und Fulvio Cortese verwarfen die Idee nicht grundsätzlich, sondern sahen den erfolgversprechendsten Weg über Verhandlungen mit Rom und staatliche Regelungen.
Der Unterschied liegt demnach nicht im Ob, sondern im Wie: Hilpold/Piva halten den Weg über Landesgesetz für möglich, Caia/Cortese raten davon ab und empfehlen den Weg über staatliche Regelungen.
Damit bricht die einfache Erzählung in sich zusammen. Die Rechtslage sagt nicht: unmöglich. Sie sagt: schwierig, heikel, verhandlungsbedürftig. Und genau dafür ist Politik da.
Warum versucht man es nicht?
Südtirol erzeugt bilanziell deutlich mehr Strom, als es selbst verbraucht. ASTAT nennt für 2020 eine Stromerzeugung von 8.177 GWh gegenüber einem Verbrauch von 2.922 GWh. Fast 90 Prozent der Stromerzeugung stammten aus Wasserkraft. Wer daraus nicht zumindest den politischen Auftrag ableitet, für mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr Verbraucherschutz im eigenen Land zu kämpfen, macht Autonomie kleiner, als sie sein müsste.
Niemand verlangt, den europäischen Strommarkt morgen im Alleingang umzubauen. Niemand sollte den Bürgern vorgaukeln, eine Landesenergiebehörde würde automatisch billigen Strom für alle garantieren. Eine solche Behörde müsste mit ARERA, Terna, GME, ACER, dem Staat und der Europäischen Kommission abgestimmt werden. Sie müsste rechtlich sauber, fachlich stark und politisch abgesichert sein.
Aber genau deshalb müsste man es versuchen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Südtiroler Energiebehörde einfach wäre. Sie wäre es nicht.
Die entscheidende Frage lautet: Warum will man es nicht einmal versuchen? Wenn das EU-Recht regionale Behörden nicht ausschließt, wenn Belgien zeigt, dass regionale Energieaufsicht neben einer föderalen Behörde bestehen kann, wenn Gutachten rechtliche Spielräume erkennen und wenn selbst das Urteil des Verfassungsgerichtshofes kein ausdrückliches Pauschalverbot enthält, dann wirkt die Absage der Landesregierung nicht wie nüchterne Vorsicht, sondern wie verwalteter Stillstand.
Südtirol braucht keine Autonomie, die bei der Stromrechnung endet. Südtirol braucht eine Politik, die vorhandene Spielräume auslotet, anstatt sie kleinzureden. Gerade im Energiebereich wäre dieser Versuch längst überfällig.






