Tirol reagiert auf Bären-Präsenz im Bezirk Landeck

Die Verordnung wurde auf Antrag von LHStv Josef Geisler beschlossen und ist mit der Kundmachung am Donnerstag in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen.
Mehrere Nachweise im Bezirk
Im laufenden Jahr wurde im Bezirk Landeck insgesamt acht Mal ein Bär nachgewiesen. Grundlage dafür waren unter anderem Wildkamera- und Videoaufnahmen, Spuren, Haarproben sowie eine Losung. Zuletzt gab es Ende Juni bei einem gerissenen Schaf auf einer Alm im Gemeindegebiet von Nauders einen konkreten Verdacht auf die Beteiligung eines Bären, die Ergebnisse der Proben stehen jedoch noch aus.
Laut Land Tirol belegen die aktuellen Nachweise die Präsenz eines Bären. Die Anwesenheit weiterer Bären sei nach aktuellem Stand jedoch sehr unwahrscheinlich. Alle bisherigen Hinweise stammen demnach aus Bereichen weit entfernt von Siedlungsgebieten.
Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass sich ein Bär gezielt Menschen oder dem Siedlungsraum nähert. Gleichzeitig werden die Sorgen der Bevölkerung sowie der Almwirtschaft ernst genommen.
Monitoring wird verstärkt
Da der genaue Aufenthaltsort des Bären derzeit nicht bekannt ist, sollen die Monitoring-Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft weiter intensiviert werden. Dazu zählen unter anderem der verstärkte Einsatz von Wildkameras.
Vergrämung unter klaren Voraussetzungen möglich
Auf Basis der neuen Verordnung besteht in den festgelegten Jagdgebieten im Bezirk Landeck ab Mitternacht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit eine Vergrämung zu autorisieren oder anzuordnen.
Unter Vergrämung werden Maßnahmen verstanden, die das Tier gezielt abschrecken sollen, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung etwa Lichtreize in Kombination mit akustischen Signalen, der Einsatz von Gummigeschossen oder Knallkörpern.
Bevölkerung soll Sichtungen melden
Das Land Tirol ruft die Bevölkerung weiterhin dazu auf, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden – entweder über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung seien Bildaufnahmen.
Informationen zu Verhaltenstipps bei einer möglichen Begegnung mit einem Bären sind auf der Website des Landes, in der Land Tirol App sowie unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs abrufbar.






