von mmh 03.07.2026 10:25 Uhr

Tirol reagiert auf Bären-Präsenz im Bezirk Landeck

Seit März wurde im Bezirk Landeck mehrfach die Präsenz eines Bären nachgewiesen. Nun hat die Tiroler Landesregierung eine Verordnung erlassen, die unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen wie Vergrämung und Besenderung des Tieres ermöglicht.

Bild von Simone Cappellari auf Pixabay

Die Verordnung wurde auf Antrag von LHStv Josef Geisler beschlossen und ist mit der Kundmachung am Donnerstag in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen.

Mehrere Nachweise im Bezirk

Im laufenden Jahr wurde im Bezirk Landeck insgesamt acht Mal ein Bär nachgewiesen. Grundlage dafür waren unter anderem Wildkamera- und Videoaufnahmen, Spuren, Haarproben sowie eine Losung. Zuletzt gab es Ende Juni bei einem gerissenen Schaf auf einer Alm im Gemeindegebiet von Nauders einen konkreten Verdacht auf die Beteiligung eines Bären, die Ergebnisse der Proben stehen jedoch noch aus.

Laut Land Tirol belegen die aktuellen Nachweise die Präsenz eines Bären. Die Anwesenheit weiterer Bären sei nach aktuellem Stand jedoch sehr unwahrscheinlich. Alle bisherigen Hinweise stammen demnach aus Bereichen weit entfernt von Siedlungsgebieten.

Derzeit gebe es keine Hinweise darauf, dass sich ein Bär gezielt Menschen oder dem Siedlungsraum nähert. Gleichzeitig werden die Sorgen der Bevölkerung sowie der Almwirtschaft ernst genommen.

Monitoring wird verstärkt

Da der genaue Aufenthaltsort des Bären derzeit nicht bekannt ist, sollen die Monitoring-Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft weiter intensiviert werden. Dazu zählen unter anderem der verstärkte Einsatz von Wildkameras.

Vergrämung unter klaren Voraussetzungen möglich

Auf Basis der neuen Verordnung besteht in den festgelegten Jagdgebieten im Bezirk Landeck ab Mitternacht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit eine Vergrämung zu autorisieren oder anzuordnen.

Unter Vergrämung werden Maßnahmen verstanden, die das Tier gezielt abschrecken sollen, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung etwa Lichtreize in Kombination mit akustischen Signalen, der Einsatz von Gummigeschossen oder Knallkörpern.

Bevölkerung soll Sichtungen melden

Das Land Tirol ruft die Bevölkerung weiterhin dazu auf, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch zu melden – entweder über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung seien Bildaufnahmen.

Informationen zu Verhaltenstipps bei einer möglichen Begegnung mit einem Bären sind auf der Website des Landes, in der Land Tirol App sowie unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs abrufbar.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite