Assistierter Suizid: Eigenes Gesetz geplant

Zugleich stellt Messner einen zentralen Punkt klar: „Mit dem Gesetzentwurf wird kein neues Recht auf einen medikamentös assistierten Suizid geschaffen.“ Hintergrund ist ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs. Dieses sieht unter klar definierten Voraussetzungen vor, dass die Beihilfe zum medikamentös assistierten Suizid nicht strafbar ist, und überträgt dem Gesetzgeber die Aufgabe, die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen festzulegen.
Genau darum gehe es: klare Regeln für das Gesundheitspersonal innerhalb des bereits vom Verfassungsgericht gesteckten Rahmens. „Unser Ziel ist es, den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen Orientierung und Rechtssicherheit zu geben und gleichzeitig Patienten zu schützen“, so Messner. Es sei „niemals darum gegangen, Sterbehilfe einzuführen“.
In den vergangenen Wochen seien zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen – kritische ebenso wie zustimmende. Diese Perspektiven sollen nun geprüft und in die weitere Arbeit einfließen. Unabhängig von der Debatte werde zudem die Palliativmedizin, die Hospizversorgung und die Begleitung schwerkranker Menschen weiterentwickelt, betont Messner. In den kommenden Monaten soll auf Grundlage der bisherigen Arbeiten ein eigenständiger Gesetzentwurf ausgearbeitet werden.






