Wann Lebensmittel noch genießbar sind

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gebe lediglich an, bis wann ein Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch oder Farbe behalte. Laut Ernährungsexpertin Silke Raffeiner sollten Verbraucher zunächst das Aussehen prüfen, anschließend am Lebensmittel riechen und erst dann – wenn beides unauffällig ist – eine kleine Menge kosten. Zeigen sich Schimmel, Verfärbungen, ungewöhnliche Gerüche oder ein veränderter Geschmack, sollte das Produkt entsorgt werden.
Nicht geeignet ist der Test hingegen für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis“). Dazu zählen unter anderem Faschiertes, Geflügel, roher Fisch oder pasteurisierte Frischmilch. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums können sich krankheitserregende Keime gebildet haben, die weder sichtbar noch riech- oder schmeckbar sind. Solche Lebensmittel sollten daher keinesfalls mehr verzehrt werden.
Für Eier empfiehlt die Verbraucherzentrale den Wasserglas-Test: Bleibt ein rohes Ei am Boden liegen, ist es frisch. Richtet es sich auf, sollte es nur noch gut erhitzt verzehrt werden. Schwimmt es an der Wasseroberfläche, ist es überaltert und sollte – sofern es nicht mehr einwandfrei riecht – entsorgt werden. Mit diesen einfachen Prüfmethoden lasse sich die Haltbarkeit vieler Lebensmittel besser einschätzen und gleichzeitig Lebensmittelverschwendung reduzieren.






