von mmh 27.06.2026 16:19 Uhr

Messner zieht Suizid-Vorstoß nach Kritik zurück

SVP-Landesrat nimmt Entwurf zum assistierten Suizid aus dem Omnibus-Gesetz – Kirche und Lebensschützer hatten massive Bedenken geäußert.

Foto: LPA/Greta Stuefer

Gesundheitslandesrat Hubert Messner zieht seinen Entwurf zum assistierten Suizid aus dem Omnibus-Gesetz zurück. Das hat der SVP-Politiker nach einer gemeinsamen Sitzung der Parteileitung und -fraktion beschlossen – und damit kurz vor Ablauf der letzten Frist reagiert, bevor der Gesetzentwurf in der Landtagssitzung von 30. Juni bis 3. Juli zur Abstimmung gestanden wäre. Südtirol bekommt damit vorerst kein Landesgesetz, das die Vorgangsweise beim assistierten Suizid regeln und den Mitarbeitern des Sanitätsbetriebs rechtliche Sicherheit geben sollte.

Kirche hatte Gesetzentwurf scharf kritisiert

Dem Rückzug war wochenlanger Widerstand vorausgegangen. Der Bozner Bischof Ivo Muser hatte sich deutlich gegen den Vorstoß positioniert: Die Kirche stehe für die Würde des Menschen von der Empfängnis bis zum Sterben ein, auch Krankheit und Leid nähmen einem Menschen diese Würde nicht. Muser äußerte zudem die Sorge, der Gesetzentwurf könne der erste Schritt zu einer Entwicklung sein, in der schwerkranke und sterbende Menschen nicht mehr ausreichend begleitet würden.

Auch der Katholische Verband der Werktätigen (KVW) warnte vor einem politischen Schnellschuss und bezeichnete es als schweren Fehler, ein derart sensibles Thema über ein Sammelgesetz durch den Landtag zu bringen. Lebensschutzorganisationen wie 1000plus – Profemina International mobilisierten zusätzlich öffentlich gegen das Eilverfahren der Landesregierung.

Drei Experten zu Gast bei der SVP

Zur entscheidenden Sitzung hatte die SVP drei Experten eingeladen: den Präsidenten des Landesethikkomitees Herbert Heidegger, den Moraltheologen Martin Lintner sowie – als Ersatz für den erkrankten Krankenhausseelsorger Pater Peter Gruber – Renate Rottensteiner von der Hospizbewegung der Caritas. Nach Wortmeldungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Parteiobmann Dieter Steger stellte Messner seinen Entwurf vor, bevor die Experten zu ihren Einschätzungen befragt wurden.

Auch in den eigenen Reihen wuchsen die Bedenken

Kritik kam nicht nur von außen, sondern auch von der Regierungsmehrheit. Auch Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) warnte, eine Legalisierung dürfe keinesfalls dazu führen, dass kranke, ältere oder pflegebedürftige Menschen unter Druck gerieten, einen assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, um Angehörige zu entlasten. Sein Fraktionskollege Hannes Rabensteiner berichtete, er habe nach zahlreichen Zuschriften Betroffener seine ursprüngliche Haltung überdacht. Auch der frühere Landesrat Arnold Schuler mahnte, eine derart grundlegende ethische Frage dürfe nicht auf ein einfaches Dafür oder Dagegen reduziert werden.

SVP will Diskussion ausweiten

„Wir haben dieses schwierige Thema in einer dreistündigen Sitzung von mehreren Seiten betrachtet“, berichtete SVP-Landessekretär Harald Stauder im Anschluss. Die Partei habe daraufhin entschieden, das Thema noch einmal im Parteiausschuss zu beraten. Zugleich solle der Landessekretär eine breitere öffentliche Diskussion anstoßen und dafür weitere Veranstaltungen für interessierte Bürger organisieren. „Es herrscht Informations- und Aufklärungsbedarf“, so Stauder.

Recht auf assistierten Suizid versus Regelung des Prozedere

In der bisherigen Diskussion sei zudem zu wenig zwischen dem Recht auf assistierten Suizid – zu dem es bereits Urteile des Verfassungsgerichts gebe – und der Regelung des Prozedere unterschieden worden, das über das sogenannte Messner-Gesetz hätte erfolgen sollen. „Wir haben auf Landesebene nicht die Möglichkeit, uns gegen den assistierten Suizid zu stellen, ob wir ihn wollen oder nicht, das Recht besteht“, stellte Stauder klar. Darüber hinaus gelte es, auch die Bürger entsprechend aufzuklären.

Eigenes Landesgesetz statt Omnibus

Eine rechtliche Basis für die Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb soll es laut Stauder trotzdem geben: Man wolle festlegen, wie ein assistierter Suizid organisatorisch korrekt abzulaufen habe. „Nach Ende des Diskussionsprozesses“ werde man dafür ein eigenes Landesgesetz schaffen – und nicht mehr über den Omnibus.

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