Neue Regeln für Motorsport in Schutzgebieten

Künftig sind Motorsportveranstaltungen in ausgewiesenen Schutzgebieten wie dem Nationalpark, den Naturparks sowie in allen Berggebieten oberhalb von 1.600 Metern grundsätzlich verboten. Naturschutz-, Umwelt- und Alpinverbände hatten ein solches Verbot seit Jahren gefordert.
Nicht erfasst von der neuen Regelung sind allerdings der Mendelpass und der Gampenpass. Beide Straßen liegen weder in einem Schutzgebiet noch überschreiten sie die festgelegte Höhenmarke. Vor allem der Mendelpass gilt seit Jahren als beliebte Strecke für Motorsportveranstaltungen.
Für diese Fälle verweist der Beschluss auf die Verantwortung der Gemeinden. Motorsportveranstaltungen, die ausschließlich auf dem Gebiet einer Gemeinde stattfinden und keine Schutzgebiete betreffen, müssen von den jeweiligen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern genehmigt werden.
Dabei können sie Genehmigungen aus Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Ruhe oder des Umweltschutzes verweigern. Gemeinden wie Kaltern oder Tisens hätten damit die rechtliche Möglichkeit, Autorennen oder Oldtimerveranstaltungen künftig nicht mehr zuzulassen.
Für den Dachverband für Natur- und Umweltschutz ist der Beschluss zwar ein wichtiger erster Schritt, doch aus seiner Sicht reicht er nicht aus. Denn unabhängig von organisierten Veranstaltungen würden zahlreiche Privatpersonen mit Sportwagen oder Motorrädern – einzeln oder in Gruppen – weiterhin für hohe Lärm- und CO₂-Belastungen auf den Passstraßen sorgen.
Der Verband fordert deshalb verstärkte Geschwindigkeitskontrollen sowie gezielte Lärmmessungen an besonders lauten Fahrzeugen. Nur durch konsequente Kontrollen und wirksame Sanktionen könne erreicht werden, dass sich sogenannte Hobbyrennfahrer rücksichtsvoller verhalten. Ziel sei es, die sensible Bergwelt langfristig zu entlasten und die Lebensqualität für Anwohner sowie Erholungssuchende zu verbessern.






