von mmh 22.06.2026 17:27 Uhr

Kompatscher spricht von „Meilenstein“: Autonomiereform startet

Am morgigen 23. Juni tritt die Reform des Autonomiestatuts in Kraft. Grundlage ist das Verfassungsgesetz Nr. 2 vom 18. Mai 2026, das 15 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik wirksam wird.

(Foto: LPA/Ivo Corrà)

Wie das Landespressamt (LPA) mitteilt, wurden damit Änderungen am Autonomiestatut gutgeheißen, über die bereits berichtet wurde. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Wiederherstellung autonomer Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eingeschränkt worden waren, neue autonome Zuständigkeiten sowie eine Schutzklausel für die Südtirol-Autonomie.

Kompatscher: „Meilenstein und Ansporn“

Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnet die Reform als „Meilenstein“ und zugleich als Ansporn, unverzüglich an der Umsetzung zu arbeiten. Ziel sei es, die neuen Handlungsspielräume mit konkreten Maßnahmen für die Bürger greifbar zu machen.

„Es gilt, dies mit Verantwortung und Augenmaß zu tun“, so Kompatscher.

Umsetzung der Reform bereits gestartet

Die Landesverwaltung arbeitet bereits an der Umsetzung der Autonomiereform. In einem ersten Schritt soll auf gesetzgeberischer Ebene der Ministerrat zur Verabschiedung von Entwürfen mehrerer bereits vorliegender Durchführungsbestimmungen aufgefordert werden.

Diese betreffen unter anderem Bereiche wie das Personalwesen oder die Öffnungszeiten im Handel.

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