Schluss mit leeren Öko-Versprechen

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die Italien mit dem Gesetzesdekret D.Lgs. 30/2026 in nationales Recht übernommen hat. Künftig gelten allgemeine Umweltaussagen ohne wissenschaftlich überprüfbare Grundlage als unlautere Geschäftspraktik und sind damit strafbar. Verboten ist auch, sich Klimaneutralität allein über den Ausgleich von Emissionen (Carbon Offsetting) zuzuschreiben. Nachhaltigkeits-Labels dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf anerkannten oder unabhängig zertifizierten Systemen beruhen.
Überwacht werden die Regeln von der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM. Diese war schon bisher aktiv und verhängte 2025 gegen den Fast-Fashion-Konzern Shein eine Strafe von 40 Millionen Euro. Ab dem 27. September drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.
Dass die Regeln nötig sind, zeigen die Zahlen: Laut EU-Kommission sind rund 53 Prozent der in Europa kursierenden Umweltaussagen vage, irreführend oder unbelegt. In Italien halten einer Studie zufolge 77 Prozent der Verbraucher die grünen Botschaften von Unternehmen für wenig glaubwürdig.
Die Verbraucherschutzvereinigung Robin begrüßt die neuen Regeln, fordert aber eine konsequente Umsetzung. Die AGCM müsse personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie den Markt systematisch überwachen kann und nicht nur auf Beschwerde hin. Zudem brauche es mehr Transparenz darüber, welche Zertifizierungssysteme anerkannt sind. Kritisch sieht Robin, dass die noch strengere europäische „Green Claims Directive“ im Juni 2025 auf Eis gelegt wurde; die EU-Kommission solle diesen Prozess wieder aufnehmen.






