Strafbefehl wegen Facebook-Kommentar gegen Friedrich Merz

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe bei dem Kommentar „die Ehrverletzung im Vordergrund“ gestanden, ein sachlicher Bezug zur politischen Arbeit des Kanzlers sei nicht erkennbar gewesen.
Der Kommentar war unter einem Facebook-Beitrag der Heilbronner Polizei veröffentlicht worden, der sich mit einer Flugverbotszone anlässlich eines Merz-Besuchs beschäftigte. Insgesamt leitete die Polizei 38 Kommentare zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiter.
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Auch wegen weiterer Äußerungen wie „Lügenfritz“, „Ftzn Frieder“ und „Fo…….Fritz“ wurden Strafbefehle beantragt. In neun Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren jedoch ein, darunter bei den Bezeichnungen „Lügenbaron“ und „Lügen-Kasper“.
Bereits zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen der Bezeichnung „Pinocchio“ eingestellt und dies als von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik bewertet.
Die Verfahren wurden auf Grundlage von Paragraph 188 StGB eingeleitet, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. Die Vorschrift war 2021 im Rahmen eines Gesetzes gegen Hasskriminalität verschärft worden und sorgt seitdem immer wieder für Diskussionen.






