Verwaltungsstrafe wegen „TIROL“-Schriftzug: Urteil fällt im Oktober

Straßenverkehrsordnung missbräuchlich angewendet
Die Verteidigung der betroffenen Grundbesitzerin erneuerte vor Gericht ihre Kritik an der verhängten Strafe.
Rechtsanwalt Nicola Canestrini argumentierte, dass die Straßenverkehrsordnung in diesem Fall missbräuchlich angewendet werde, um eine kulturelle und identitäre Meinungsäußerung einzuschränken. Die entsprechenden Bestimmungen dienten eigentlich der Verkehrssicherheit und dürften nicht dazu verwendet werden, Ausdrucksformen kultureller Identität zu sanktionieren.
Kritik übte die Verteidigung auch am Vorgehen des Regierungskommissariats. Dessen Einlassungsschrift sei weitgehend auf Italienisch verfasst worden, obwohl der Rekurs vollständig in deutscher Sprache eingebracht worden war. Canestrini sprach nach der Verhandlung von einer Missachtung der geltenden Sprachbestimmungen in Südtirol.
Gericht lässt keine weitere Beweisaufnahme zu
„Entweder kennt das Regierungskommissariat die seit Jahrzehnten geltenden Sprachbestimmungen nicht oder dieses Recht wird bewusst ignoriert“, erklärte Anwalt Nicola Canestrini.
Deshalb habe die Verteidigung ausdrücklich die Nichtigkeit eingewendet. Die Sprachregelungen seien keine „folkloristische Besonderheit“, sondern Teil des verfassungsrechtlich und völkerrechtlich abgesicherten Minderheitenschutzes.
Das Gericht entschied in der ersten Verhandlung, keine weitere Beweisaufnahme zuzulassen. Nach Ansicht des Friedensrichters seien bereits umfangreiche Unterlagen, technische Ausführungen und wissenschaftliche Nachweise eingebracht worden.
„TIROL ist kein Vergehen – TIROL ist unsere Heimat“
Im Gerichtssaal anwesend war auch der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, Mjr. Christoph Schmid. Er stellte sich demonstrativ hinter die betroffene Grundbesitzerin und bezeichnete den Schriftzug als Ausdruck von Heimat und kultureller Identität.
„TIROL ist kein Vergehen – TIROL ist unsere Heimat“, sagte Schmid nach der Verhandlung. Der Schriftzug sei weder Werbung noch Propaganda oder ein Verkehrszeichen, sondern Ausdruck der historischen und geografischen Identität des Landes. Wer dies mit Mitteln der Straßenverkehrsordnung ahnde, betreibe letztlich Zensur.
Der Südtiroler Schützenbund bekräftigt seine Unterstützung für die Betroffene. Der Fall habe mittlerweile grundsätzliche Bedeutung erlangt. Es gehe nicht nur um die Verwaltungsstrafe selbst, sondern um die Frage, ob kulturelle und identitäre Ausdrucksformen unter Berufung auf verkehrsrechtliche Bestimmungen eingeschränkt werden dürfen.






