SJR kritisiert neue Ombudsstruktur

Kritisch bewertet der SJR vor allem den Verlust der bisherigen Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. „Es ist sehr schade, dass damit die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft verloren geht“, erklärt die Vorsitzende des Südtiroler Jugendrings, Katja Oberrauch. Bereits im vergangenen Jahr hatte der SJR gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen eine Resolution verabschiedet, in der gefordert wurde, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft weiterhin unabhängig und weisungsfrei bleibt.
Nach Ansicht des Jugendrings bringt die neue Struktur erhebliche Herausforderungen mit sich. Künftig soll eine einzige Leitungsperson für insgesamt sieben verschiedene Bereiche verantwortlich sein. „Eine Leiterin oder ein Leiter für sieben Bereiche vorzusehen, die oder der in all diesen Themenfeldern Expertin beziehungsweise Experte sein muss, ist eine große Herausforderung“, so Oberrauch. Entscheidend sei deshalb, dass die Zusammenarbeit zwischen der künftigen Garantin beziehungsweise dem Garanten und den einzelnen Fachbereichen reibungslos funktioniere – insbesondere im Interesse von Kindern und Jugendlichen.
Besondere Bedeutung misst der SJR nun der noch ausstehenden Geschäftsordnung bei. Diese soll zahlreiche organisatorische Details regeln, unter anderem die konkrete Zusammenarbeit zwischen der Leitung der neuen Ombudsstelle und den Verantwortlichen der einzelnen Bereiche. „Es gilt, genau darauf zu achten, was dieselbe regelt“, betont Oberrauch.
Positiv bewertet der Jugendring hingegen, dass die Bezeichnung „Kinder- und Jugendanwaltschaft“ erhalten bleibt. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, die Einrichtung lediglich als „Bereich Kinder- und Jugendliche“ zu führen. Laut SJR habe sich der bisherige Begriff in der Öffentlichkeit etabliert, weshalb eine Umbenennung nachteilig gewesen wäre.






