Teilbedingte Haft für Syrer nach Kopftritten gegen Tochter

Entgegen der Ankündigung seines Verteidigers zeigte sich der 46-Jährige nur teilgeständig. „Vielleicht ist sie zu Boden gefallen, vielleicht habe ich gegen ihren Kopf getreten“, gab der Syrer über einen Dolmetscher Auskunft. „Von einem reumütigen Geständnis sind Sie weit entfernt“, belehrte ihn die Richterin.
Der bisher Unbescholtene fasste nun 30 Monate teilbedingte Haft für die versuchte absichtlich schwere Körperverletzung aus. Binnen eines Monats muss er die achtmonatige unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe antreten. Die restlichen 22 Monate wurden bedingt mit einer dreijährigen Probezeit nachgesehen.
Staatsanwältin forderte massive Strafe
Die Staatsanwältin hatte zuvor eine „massive Strafe“ gefordert, um dem Angeklagten „vor Augen zu führen, dass solche Taten in Österreich nicht toleriert werden“.
Der Mann lebt laut eigener Aussage seit zwölf Jahren in Österreich. Nach Darstellung der Staatsanwältin wollte der Vater „streng muslimischen Glaubens“ nicht akzeptieren, dass seine Tochter mit ihrem Freund zusammenziehen wollte. Diese Annahme stützte sich auf die Aussagen der inzwischen Verheirateten gegenüber der Polizei. Vor Gericht wollte sie nicht gegen ihren Vater aussagen.
Dafür schilderten zwei Zeuginnen den Angriff. „Plötzlich habe ich Schreie gehört“, erinnerte sich eine Angestellte einer Ordination gegenüber der Wohnhausanlage der Familie. Dann habe sie gesehen, „wie der Angeklagte ausgeholt hat, um in Richtung Gesicht zu treten“. Dabei habe er sich sogar an einer Mauer festgehalten, um mehr Schwung holen zu können. „Ich habe geschrien, er soll aufhören“, erzählte eine Kollegin der Frau, die den Vorfall ebenfalls beobachtete. Der Vater habe auch nur von der Tochter abgelassen, weil beide Frauen ihn angeschrien hatten, hielt die Richterin in der Urteilsbegründung fest. Eine der Zeuginnen lief sogleich in die Ordination, um einen Arzt und die Polizei zu verständigen.
Richterin: Angeklagter sieht Situation bis heute nicht so schlimm
„Ich war wütend und aufgeregt“, erklärte der 46-Jährige. Seine Darstellung: „Wir hatten ein familiäres Problem“, das er mit der volljährigen Tochter habe klären wollen. Die habe dann aber die Wohnung verlassen, woraufhin er sie verfolgte: „Ich habe sie gezogen, sie ist zu Boden gefallen.“ Danach habe er sie getreten, weil er „blind“ gewesen sei. „Nachdem ich das Schreien der Damen gehört habe, wusste ich, dass ich was Falsches gemacht habe“, erklärte er. Nun bereue er es, aber Eltern trügen die Verantwortung für ihre Kinder.
„Sind Sie der Meinung, dass eine 18-jährige Frau in Österreich das Haus verlassen darf, wann sie möchte?“, fragte die Staatsanwältin den 46-Jährigen. Seine Antwort: „Das ist das Gesetz und wir müssen uns an diese Regeln halten.“ Eine schwere Verletzung habe er der Tochter aber nicht zufügen wollen: „Wenn ich die Absicht gehabt hätte, sie schwer zu verletzen, hätte ich das zuhause gemacht“, gab er dem rein von Frauen besetzten Schöffinnensenat Auskunft. Vor der Urteilsverkündung bat er diesen um Rücksicht auf die Geschwister der Tochter: „Bitte beachten Sie, dass ich Vater und sorgepflichtig für vier minderjährige Kinder bin.“
In der Urteilsbegründung betonte die Richterin dann nochmals die „heftige Intensität“ der Tritte. Diese würde der Angeklagte aber verharmlosen: „Sie sehen die Situation bis heute nicht so schlimm“, schloss sie. Der nunmehr Verurteilte als auch die Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel.
apa






