Mutterschutz: Hat Südtirol seine Mütter überhaupt im Blick?

Mütter halten Südtirol am Laufen. Sie bekommen Kinder, leisten Erziehungsarbeit, organisieren Familien, kehren oft unter schwierigen Bedingungen in den Beruf zurück – und zahlen nicht selten später bei Einkommen, Karriere und Rente den Preis.
Politisch wird viel über Familie gesprochen. Über Vereinbarkeit. Über Geburtenrückgang. Über Fachkräftemangel. Über Frauenförderung. Über die Teilzeitfalle. Doch eine zentrale Frage geht dabei oft unter: Haben Mütter wirklich Wahlfreiheit?
Denn echte Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass Frauen möglichst schnell wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Sie bedeutet auch, dass eine Mutter abgesichert beim Kind bleiben kann, wenn sie das möchte – ohne dadurch in finanzielle Unsicherheit, berufliche Nachteile oder spätere Rentenlücken gedrängt zu werden. Genau deshalb sind verlässliche Daten wichtig.
Daten Fehlanzeige?
Eine Anfrage von Andreas Leiter Reber von der Freien Fraktion zur aktuellen Fragestunde im Mai trägt den Titel: „Mutterschutz: Daten Fehlanzeige?“
Darin wird auf eine frühere Antwort verwiesen. Demnach sei mitgeteilt worden, dass der Landesverwaltung die Daten zur obligatorischen Mutterschaftszeit in Südtirol sowie zu den dafür vom NISF/INPS ausbezahlten Geldmitteln nicht vorliegen würden.
Nun will die Freie Fraktion wissen, ob die Landesregierung nach der damaligen Landtagssitzung offiziell beim NISF/INPS um die Daten für die Jahre 2020 bis 2024 angesucht hat. Gefragt wird auch, welche Antwort das NISF/INPS gegeben hat – oder weshalb die Daten nicht bereitgestellt werden konnten.
Falls gar keine Anfrage gestellt wurde, lautet die nächste Frage: Warum nicht?
Was ist der obligatorische Mutterschutz?
Der obligatorische Mutterschutz ist keine freiwillige Leistung und kein Randthema. Er betrifft eine besonders sensible Zeit im Leben vieler Frauen: die Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes.
In Italien sind Mütter kurz vor und nach der Geburt gesetzlich zu einer Arbeitsunterbrechung verpflichtet. Laut Landesfamilienagentur gilt die obligatorische Mutterschaftszeit für Mütter in einem Angestelltenverhältnis. Für Selbständige und Freiberuflerinnen gilt ein eingeschränkter Mutterschutz: Sie erhalten zwar eine finanzielle Entschädigung, müssen ihre Arbeit aber nicht verpflichtend einstellen.
Die Mutterschaftszeit dauert grundsätzlich fünf Monate, in der Regel zwei Monate vor und drei Monate nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie flexibel aufgeteilt werden.
In diesen fünf Monaten steht Müttern ein Mutterschutzentgelt von mindestens 80 Prozent des letzten Bruttogehalts zu, das vom INPS übernommen wird. Im öffentlichen Dienst wird die obligatorische Mutterschaftszeit mit 100 Prozent des letzten Gehalts vergütet.
Warum diese Zahlen wichtig sind
Auf den ersten Blick klingt die Anfrage von Andreas Leiter Reber nach Verwaltungstechnik. Doch gerade beim Mutterschutz zeigt sich, ob Familienpolitik nur aus Schlagworten besteht – oder ob das Land wirklich weiß, wie es Müttern geht.
Denn Mutterschutz ist der erste Schutzschirm für berufstätige Frauen rund um die Geburt. Er zeigt, wie viele Mütter in Südtirol in dieser sensiblen Phase abgesichert sind, welche Beträge dafür ausbezahlt werden und welche Gruppen möglicherweise weniger gut erfasst sind – etwa Selbständige, Freiberuflerinnen oder Frauen mit unsicheren Arbeitsverhältnissen.
Wer diese Daten nicht vollständig kennt, sieht auch nicht vollständig, wo Absicherung funktioniert und wo Lücken entstehen.
Und genau dort beginnt die Frage der Wahlfreiheit.
Denn eine Mutter hat nur dann wirklich Wahlfreiheit, wenn sie nicht aus finanzieller Not, Druck am Arbeitsplatz oder fehlender Absicherung in eine Entscheidung gedrängt wird. Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass Frauen möglichst schnell wieder arbeiten müssen. Sie bedeutet auch, dass eine Mutter abgesichert beim Kind bleiben kann, wenn sie das möchte.
Der obligatorische Mutterschutz ist dabei nur der Anfang. Die entscheidende Frage kommt danach: Was passiert mit Müttern nach diesen ersten Monaten? Können sie frei entscheiden, ob sie in den Beruf zurückkehren, Teilzeit arbeiten oder länger beim Kind bleiben wollen? Oder zwingt sie das System in eine Richtung?
Mütter dürfen nicht bestraft werden
Wer ein Kind großzieht, leistet Arbeit. Diese Arbeit erscheint aber in vielen Statistiken nicht wie Erwerbsarbeit. Sie bringt keinen normalen Lohnzettel, führt nicht automatisch zu denselben Karrierechancen und kann sich später bei der Rente bemerkbar machen.
Genau deshalb ist die Frage der Absicherung so zentral. Wenn eine Mutter beim Kind bleibt, darf daraus kein lebenslanger Nachteil werden.
Familienpolitik muss auch anerkennen, dass die ersten Lebensjahre eines Kindes eine besondere Zeit sind – und dass viele Familien diese Zeit bewusst gestalten wollen. Dazu braucht es echte Wahlfreiheit: finanziell, sozial und beruflich.
Die Teilzeitfalle ist längst Realität
Dass Mutterschaft für viele Frauen in Südtirol berufliche Folgen hat, zeigen aktuelle Zahlen der Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt.
Die Landesverwaltung berichtete im März, dass ein beträchtlicher Teil der Frauen nach der Mutterschaft zu schlechteren Bedingungen in den Arbeitsmarkt zurückkehrt. Befristete Arbeitsverträge steigen nach der Rückkehr aus der Mutterschaft laut Landesrätin Magdalena Amhof sprunghaft von 10 auf 34 Prozent an.
2025 haben in Südtirol 864 Frauen ihren Arbeitsplatz während der Schwangerschaft oder in den ersten drei Lebensjahren des Kindes freiwillig aufgegeben. Von den Rückkehrerinnen arbeiten 84 Prozent in Teilzeit.
Das zeigt: Mutterschaft ist nicht nur eine private Lebensphase. Sie hat massive Auswirkungen auf Arbeit, Einkommen, Karriere und später auch auf die Rente.
Umso wichtiger wäre ein vollständiger Überblick über zentrale Daten rund um Mutterschutz und Mutterschaft.
Familienpolitik braucht Fakten
Südtirol will familienfreundlich sein. Doch Familienfreundlichkeit darf nicht nur aus schönen Worten bestehen.
Wer Mütter wirksam unterstützen will, braucht belastbare Daten. Wer die Teilzeitfalle bekämpfen will, muss wissen, wo Frauen aus dem System fallen. Wer Wahlfreiheit ermöglichen will, muss erkennen, welche Gruppen gut abgesichert sind – und welche nicht.
Wie viele Frauen beziehen Mutterschutz? Wie entwickeln sich die Zahlen? Welche Beträge fließen nach Südtirol? Gibt es Unterschiede zwischen Angestellten, Selbständigen und Freiberuflerinnen? Wo entstehen Lücken nach dem obligatorischen Mutterschutz? Welche Mütter können es sich leisten, länger beim Kind zu bleiben – und welche nicht?
Das sind keine abstrakten Fragen. Es geht um Frauen, Familien und Kinder.
Mütter brauchen mehr als Sonntagsreden
Mütter brauchen keine bloßen Sonntagsreden über Familie. Sie brauchen Schutz, faire Arbeitsbedingungen, echte Vereinbarkeit, verlässliche Kinderbetreuung – und die Freiheit, in den ersten Lebensjahren beim Kind bleiben zu können, ohne dafür finanziell oder sozial bestraft zu werden.
Dazu gehören auch Daten. Denn was nicht erfasst wird, wird politisch oft zu spät gesehen. Und was zu spät gesehen wird, wird zu spät gelöst.
Die neue Anfrage bringt deshalb eine unbequeme Frage auf den Punkt: Hat Südtirol seine Mütter wirklich im Blick – oder fehlen schon bei den Grunddaten entscheidende Informationen?






