Landtag lehnt Direktwahl von Landeshauptmann ab

Zimmerhofer hat gefordert, das bestehende Wahlgesetz so abzuändern, dass der Landeshauptmann künftig direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Damit sollte eine der wichtigsten politischen Entscheidungen des Landes nicht länger ausschließlich im Landtag und auf Grundlage parteipolitischer Mehrheiten getroffen werden. „Die Bürger dürfen bei der Wahl des Landeshauptmannes nicht außen vor bleiben. Wer an der Spitze des Landes steht, sollte das Vertrauen der Bevölkerung direkt erhalten und nicht nur das Ergebnis parteipolitischer Absprachen sein“, betont Zimmerhofer.
Welschtirol macht es vor
Bereits seit dem Verfassungsgesetz vom 31. Jänner 2001 hätte Südtirol die Möglichkeit, die eigene Regierungsform mit Landesgesetz zu regeln, berichtet die STF in einer Aussendung. Die Nachbarprovinz Trient habe diesen Weg bereits eingeschlagen und die Direktwahl des Landeshauptmannes eingeführt. Umso unverständlicher sei es laut Süd-Tiroler Freiheit, dass Südtirol weiterhin an einem System festhalte, das die Wähler von dieser zentralen Entscheidung ausschließt.
Die Bewegung sieht in der Direktwahl eine Stärkung der Demokratie und der politischen Beteiligung. Wie bei der Direktwahl der Bürgermeister würde auch auf Landesebene der Wille der Bevölkerung stärker zum Ausdruck kommen. Ein solches Persönlichkeitswahlrecht könne zudem dazu beitragen, Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. „Gerade in Zeiten sinkenden Vertrauens in die Politik braucht es mehr Mitsprache, nicht weniger. Die Direktwahl würde den Bürgern mehr Gewicht geben und die Wahl spannender, verständlicher und demokratischer machen“, so Zimmerhofer.






