von rem 01.04.2026 12:30 Uhr

Die Brennergrenze im Zuge der Grenzziehung zwischen Österreich und Italien nach dem Ersten Weltkrieg

 Der Brennerpass galt schon vor der Grenzziehung als wichtiger Alpenübergang und war somit ein strategisch sehr bedeutender Grenzpunkt für Italien. Im Geheimvertrag von London aus dem Jahre 1915 wurde er als natürliche geographische Grenze Italiens bezeichnet und den Italienern zugesichert.

Blick vom Brenner Richtung Kerschbaumer

Im Vertrag von Saint-Germain wurde er zwar nicht mehr namentlich erwähnt, jedoch wurde durch die Formulierung „die Linie der Wasserscheide zwischen den Becken des Inn im Norden und der Etsch im Süden“ auf diesen strategisch sehr wertvollen Grenzpunkt hingewiesen.

Durch die recht vage Beschreibung der Grenzlinie am Brenner, die sich nur auf den Verlauf der Wasserscheide bezog, stellte sich nun zu Beginn der Grenzregelungsarbeiten die Frage, inwieweit die Gemeinde Brenner Österreich oder Italien zufallen sollte. Bereits im Juli 1919 wandte sich der Gemeinderat Brenner an die italienische Regierung und brachte die Bitte vor, dass die Gemeinde nicht geteilt werden solle. Der Brenner wurde wegen seiner äußerst attraktiven Lage und der Funktion als zentraler Alpenübergang nun zu einem heiß umstrittenen Grenzpunkt, den jedes Land für sich beanspruchen wollte.

  • Die fünf Delegierten der Grenzregelungskommission beim Lokalaugenschein am Brenner. Wo die Grenze nun gezogen werden musste, sollte sie noch einige Zeit beschäftigen.

Ein früher Bericht der österreichischen Delegation stellte fest, dass die Wasserscheide die Gemeinde zweiteile:

„Die Zuweisung des gesamten Gebietes der Gemeinde Brenner an einen oder den andern der beiden interessierten Staaten ist sowohl nach dem Wortlaute des Friedensvertrages, weil hier Grenzlinie durch die Wasserscheide genau bezeichnet und nicht erst im Terrain zu bestimmen ist, als auch nach der Instruktion unzulässig, welche derartige Änderungen nur dann gestattet, wenn es sich um Fälle von geringer Bedeutung handelt, was jedoch hier nicht zutrifft. Die Wasserscheide muss vielmehr als Grenzlinie angesehen und respektiert werden.“

Auch wurde die Behauptung aufgestellt, dass der Großteil der Gemeinde südlich der Wasserscheidelinie liegen würde. Österreich wollte demnach unter folgenden drei Bedingungen die gesamte Gemeinde Italien überlassen: die Bergwiesen am Südhang des Sattelberges – die sechs Grieser Bewohnern gehörten – verbleiben bei Österreich, freier Zutritt zum Bahnbetrieb für österreichische Bürger, die Wahrung der Wegrechte für den Weg Landshuter Hütte–Kraxentrager und den Kammweg zum Wolfendorn sowie freie Begehbarkeit des Weges von der Landshuter Hütte zum Pfitscherjoch.

Dies wurde am 7. September 1920 der Botschafterkonferenz in Paris mitgeteilt, jedoch kurz darauf, am 16. September, wieder revidiert, da plötzlich behauptet wurde, dass der Bahnhof und die Ortschaft Brenner nördlich der Wasserscheide liegen würden. Nun wollte Österreich natürlich das Gebiet für sich beanspruchen und bot Italien dafür Kompensationen an.

Im nächsten Schritt galt es nun den Verlauf der Wasserscheide genau zu bestimmen. Unterkommissär Lambichler, der für den Grenzabschnitt B zuständig war, veranlasste eine präzise Untersuchung der Wasserscheidelinie, die mit 1. Dezember 1920 unterschrieben wurde. Das zwanzigseitige Dokument umfasst neben verschiedenen technischen und topografische Untersuchungen und Analysen von Plänen, Bauprofilen und der älteren Literatur auch Zeugenaussagen der örtlichen Bevölkerung.  Einer der befragten Zeugen sagte aus, dass die Rinnsale der Wasserscheide, die nach Süden führten, künstlich angelegt wurden und dass die ursprüngliche Wasserscheide Richtung Norden führte. Auch wurde das Wasserbett öfters manuell gereinigt und dadurch eine künstliche Anschüttung des Gesteins bewirkt. Wohin sich der Eisack seinen Weg ohne dieses künstliche Eingreifen gebahnt hätte, konnte nun niemand mehr rekonstruieren. Die Zeugen sagten aber übereinstimmend aus, dass der Abfluss der Wasserscheide sich nicht geändert hatte und immer noch gegen Norden floss.

Die Untersuchung ergab Folgendes:

„Der höchste Punkt der Sattelsohle [kann] nirgends wo anders als in der Nähe des Wächterhauses am Südteil des Brenner-Bahnhofes liegen […] und […] durch diesen Punkt [geht] die Wasserscheide hindurch […]“

Laut dieser Abhandlung würde die Wasserscheide die Gemeinde Brenner „in der gerechtesten Weise teilen“, der Bahnhof würde noch bei dem österreichischen Teil verbleiben.

Trotz dieser recht eindeutigen Untersuchung konnten sich die Delegierten aber nicht einigen. Schließlich stimmten alle der Aussage des englischen Vertreters Behrens zu, dass der genaue Verlauf der Wasserscheide durch die vielen im Laufe der Zeit vorgenommenen Grabungen und Bauten nicht mehr feststellbar sei – dies stand aber im Gegensatz zu Lambichlers Ergebnissen, die eindeutig festhielten, dass sich der Verlauf der Wasserscheide im Laufe der Zeit trotz der Bauten nicht geändert hatte.

Aus einer der vielen Weisungen an die Unterkommissäre lässt sich vernehmen, dass von dem Verlauf der Wasserscheide dann abgegangen werden konnte, „wenn diese Linie sich als zu kompliziert erweist, oder wenn sie hinsichtlich der lokalen ökonomischen Interessen einer vernünftigen Lösung widerspricht. […] In jenen Strecken, wo die Terrainbeschaffenheit eine augenscheinliche Wasserscheidelinie nicht erkennen läßt, das heißt, wo die Linie der Wasserscheide keine ausgesprochen zutage tretende, auch für den Laien sichtbare Scheidelinie bildet, werden die Herren Unterkommissäre bevollmächtigt, sich gegenseitig ins Einvernehmen zu setzen, um von einem Grenzzeichen zum anderen eine geradlinige Grenzlinie zu schaffen, welche die Mittellinie aller durch die tatsächliche Wasserscheide gebildeten Ausbuchtungen darstellt.“

Am 17. Februar 1921 bekam die Kommission von der Pariser Botschafterkonferenz die Instruktion, dass sie durch Mehrheitsbeschluss eine neue Trasse bestimmen durfte, die von der allgemeinen im Friedensvertrag bestimmten Grenzlinie nicht wesentlich abweichen durfte und die örtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen sollte. Daraufhin einigte sich die Kommission darauf, dort, wo die Wasserscheide noch erkennbar war, diese als Grenzlinie anzusehen, und ansonsten den Besitzgrenzen zu folgen. In der Kommissionssitzung am 11. März 1921 ging es um die Klärung der Staatszugehörigkeit eines letzten kleinen umstrittenen Gebietsteils – Grundstücke von 7,5 Hektar im Osten und 2 Hektar im Westen –, das dem „Kerschbaumer“ (Alois Strickner) gehörte. Diese Grundstücke sollten geteilt werden, da die Grenzlinie durch sie hindurch lief. Der englische Delegierte Behrens verlangte nach einer schnellen Lösung dieser letzten Fragen und bat den österreichischen Delegierten Bernhard um die Erläuterung der Nachteile, die die Teilung der Grundstücke für Alois Strickner mit sich bringen würde. Bernhard erklärte jedoch, dass er zu wenig landwirtschaftliche Kenntnisse besitzen würde und über den Besitz des Herrn Strickner zu wenig informiert sei, um angemessene Argumente vorbringen zu können, bestand aber darauf, seinen Vorschlag zum Grenzverlauf anzunehmen, wonach die Grundstücke nicht geteilt werden sollten. Der italienische Delegierte Pariani erklärte daraufhin, dass der Besitzer sich durch die Teilung seiner Grundstücke in derselben Lage befinden würde, wie alle Bewohner, deren Besitz geteilt werde, und dass es sich hier nur um geringe Interessen einer einzelnen Person handeln würde, die im Gegensatz zu denen einer ganzen Gegend stehen. Auf einem der besagten Felder sollte in naher Zukunft die Bahnhofsanlage erweitert werden.

Anhand der Aussage des italienischen Delegierten wird deutlich, dass die Bedürfnisse einzelner Personen während der Grenzziehung nicht selten vernachlässigt wurden. Es scheint, dass Italiens Fokus auf einer maximalen Gebietsvergrößerung lag. Pariani argumentierte, dass sich Alois Strickner „in derselben Lage befinden würde, wie alle Bewohner deren Besitz an und jenseits der Grenze gelegen ist und dass in diesem Falle er sich sogar in einer besseren Lage befinde als manch andere[r] Bewohner, da es sich ja um eine ganz kleine Parzelle handle“. Diese Erklärung relativiert zwar Strickners Situation im Vergleich zu anderen, greift jedoch zu kurz, um die Schwere des Verstoßes zu rechtfertigen. Auch wenn die Grundstücke für die Bahnhofserweiterung gebraucht wurden, entschuldigt dies nicht den Verstoß gegen den zuvor gefassten Beschluss, dass sich die Grenzziehung an den Grundstücksgrenzen orientieren solle. Dies zeigt die Priorisierung nationaler Interessen gegenüber den Bedürfnissen einzelner Personen, selbst wenn dies unter dem Vorwand des „größeren Wohls“ geschah. Besonders spannend ist in diesem Zusammenhang auch, dass der italienische Delegierte Pariani rund ein halbes Jahr vorher in einem Gespräch mit der „Südtiroler Landeszeitung“ explizit angekündigt hatte, dass neben dem Wohl der Grenzgemeinden auch die Wünsche und Bedürfnisse von Privatpersonen eine große Rolle spielen würden und eine unnötige Zerstückelung von Grundstücken sowie deren unnötige Einverleibung in den italienischen Staat möglichst vermieden werden sollten. Pariani hatte wohl innerhalb weniger Monate seine Ansichten zu dieser Frage radikal verändert.

  • Darstellung der Besitzverhältnisse am Brenner. Spannend: Die eingezeichnete Staatslinie führt sowohl durch den Bahnhof als auch am Kerschbaumer-Anwesen vorbei – sie wurde nachträglich also angepasst, da man ursprünglich von einer Teilung des Ortes ausging

Schlussendlich wurde trotz der Meinungsverschiedenheiten eine Einigung erzielt, die dem Vorschlag des italienischen Delegierten entsprach. Über den Grenzverlauf an der Parzelle 177/2, die im Zusammenhang mit dem Bahnhofsgebiet stand, sollte innerhalb von drei Monaten eine Vereinbarung getroffen werden. Bis dahin blieb der Bahnhof unter italienischer Führung. In der Sitzung vom 7. September 1921 wurden die Ergebnisse des Zusammentreffens vom 11. März nochmal bestätigt bzw. abgeändert. Anschließend wurde die Grenze detailliert festgelegt und trat mit 1. Jänner 1922 in Kraft. Die Ortschaft Brenner mit der Kirche, dem Gasthaus Post und dem Pfarrhof sowie der Bahnhof Brenner lagen demnach auf italienischem Gebiet – den österreichischen Bewohnern wurde aber der Zugang zum Bahnhof Brenner gewährt. Die knapp nördlich des Bahnhofs gelegene Häusergruppe mit dem Kerschbaumerwirtshaus wurde zur ersten Ansiedlung auf österreichischem Gebiet. Auch das Brennertal mit dem Aufstieg zur Landshuter Hütte verblieb bei Österreich. Westlich des Brennerpasses verlief ab nun die Grenze bis zum Kreuzjoch (Kote 2264) und östlich davon bis zum Wolfendorn (Kote 2775).

  • Die neu markierte Grenzlinie am Brenner

Den Grieser Bewohnern, die auf italienischem Staatsgebiet Grundstücke besaßen, wurden nun aber zum Glück Erlaubnisscheine für die Grenzüberschreitung während der Heumahd ausgestellt, damit sie ihre tägliche Arbeit verrichten konnten.

Der Brenner war besonders während der Jahre der Grenzziehung häufig Gegenstand der italienischen Propaganda. So berichtete die Zeitung „Alpenland“ am 14. Jänner 1921, dass sich Trient nun als „Wächter und Hüter des Einbruchtores im Norden“ ausgäbe und die Frage der Brennergrenze wieder aufrollte, während sich Tirol im Herbst 1920 mit der offiziellen Erklärung zufriedengab, dass die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien und im Frühjahr 1921 wieder aufgenommen werden sollten. Das Organ der Trienter Nationalen ließ die Aufforderung verlauten, Material über den Brenner und seine Geschichte zu sammeln. Bereits 1918 wurde dem Pass auffallend viel Aufmerksamkeit zuteil, als dort Vermessungen vorgenommen und die Seitentäler besetzt wurden. „Das Programm fino al Brennero soll [somit] durch die radikalen Trientiner eine neue Auslegung erhalten auf der Basis [der Informationen] über den Brenner.“

Auch behauptete die trentinische Presse, die Bewohner der Gemeinde Brenner hätten sich für die Einverleibung in den italienischen Staat eingesetzt, was aber eine Unwahrheit darstellt. Hier wurde die oben bereits beschriebene Bitte der Gemeinde, diese nicht entzwei zu teilen, absichtlich verdreht.

Die Zeitung „Alpenland“ äußerte sich in der Ausgabe vom 19. August 1922 sehr kritisch über die „willkürlich“ gezogene Grenzlinie am Brenner, die „an den Zickzackkurs Italiens im Dreibunde“ erinnere. Sie bemängelte vor allem, dass der Bahnhof Brenner unrechtmäßig an Italien übergeben wurde und die österreichischen Bürger diesen – entgegen der Beschlüsse der Grenzkommission – nicht ohne weiteres benutzen konnten. Dazu brauchte man nämlich einen Pass und ein zusätzliches Ticket (neben dem Fahrtticket), das man beim italienischen Konsul in Innsbruck für 5–15 Lire pro Fahrt erwerben konnte. Überdies war es „unwürdig, unwirtschaftlich und unhaltbar“, dass ein Bewohner der Brennerhöfe auf österreichischem Staatsgebiet, der nach Innsbruck wollte, eineinhalb Stunden laufen musste, um zum Bahnhof Gries zu gelangen, anstatt einfach zum Brennerbahnhof zu gehen, wofür in etwa 200 Schritte benötigt wurden.

Die Brennerfrage entwickelte sich zum zentralen Brennpunkt der Grenzziehung. Die Unsicherheiten bezüglich der Wasserscheide und die daraus resultierenden politischen Streitigkeiten taten ein Übriges, um die Gemüter zu erregen.

  • Die feierliche Einweihung des Grenzsteins am Brenner im September 1921. Das ungenierte Betreten des österreichischen Bodens resultiert aus der widerrechtlichen Besetzung eines ein Kilometer langen Gebietsstreifens hinter der Grenze, die von 1919 bis 1922 andauerte. Den österreichischen Soldaten war es während dieser Zeit untersagt, diesen Teil ihrer Heimat zu betreten.

Nach intensiven, mehrere Jahre andauernden Verhandlungen und Überlegungen zur Gemeindeteilung wurde letztendlich eine Einigung gefunden. Ob dies nun gänzlich die wirtschaftlichen und territorialen Interessen beider beteiligter Staaten widerspiegelte, bleibt jedoch fraglich.

Parianis Argumentation in Bezug auf die Teilung des Kerschbaumer-Grundstücks zeigt die problematische Tendenz Italiens, individuelle Anliegen als unwesentlich gegenüber den größeren geopolitischen Interessen zu betrachten. Die Bedürfnisse einzelner Personen wurden dem Streben nach territorialer Maximierung geopfert, unter dem Vorwand des „größeren Wohls“ für die Nation.

Der Brennerpass, ein symbolisch wichtiger Ort, bleibt bis heute Zeuge dieser komplexen Geschichte.

Aus dem Buch: Als Tirol geteilt wurde – Die Grenzziehung nach 1920 – Herausgeber Efrem Oberlechner

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