14-Jähriger nach Raubserie verurteilt

Der körperlich ausgesprochen kindlich wirkende Angeklagte zeigte sich vor dem Schöffensenat umfassend geständig. Von der verhängten Strafe wurde ein Monat unbedingt ausgesprochen, der Rest unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. In U-Haft sei der 14-Jährige „vernünftig geworden“ und habe erkannt, „dass es so nicht geht“, so Verteidiger Norbert Haslhofer.
Erstes Opfer mit Springmesser bedroht
Begonnen hatte die Serie am 30. Jänner 2026. Der 14-Jährige zog mit einigen jüngeren – allesamt strafunmündigen – Freunden ins Donauzentrum. „Die hatten die Idee, irgendwelche Leute abzuziehen. Also auszurauben“, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Die Gruppe kreiste einen körperlich deutlich unterlegenen Buben ein, der 14-Jährige zückte ein Springmesser und richtete die Klinge gegen dessen Oberkörper. Als das Opfer angab, kein Geld dabei zu haben, durchsuchte der Täter dessen Rucksack. Ein 13-jähriger Komplize verpasste dem Buben zusätzlich einen Faustschlag.
„Kaiserschmarren gekauft“
Am Tag darauf bedrohte der 14-Jährige an einer Bushaltestelle beim Donauzentrum einen kleineren 15-Jährigen mit dem Springmesser. „Er hat schon Angst gehabt“, erinnerte sich der Angeklagte. Das Opfer übergab 50 Euro, die sich der 14-Jährige mit einem strafunmündigen Komplizen teilte. Auf die Frage, was er mit seinem Anteil gemacht habe, antwortete der Bursch: „Im Donauzentrum Kaiserschmarren gekauft.“
Der 15-jährige Geschädigte schilderte als Zeuge die Folgen des Überfalls: „Ich habe mich zwei bis drei Tage nicht mehr rausgetraut und konnte nicht schlafen. Ich stand unter Schock und hatte Angst.“ Vom Gericht wurden ihm 350 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Die bislang letzte Tat setzte der 14-Jährige am 1. Februar. Wieder kam das Springmesser zum Einsatz – diesmal nahm er einem kindlichen Opfer eine „Lacoste“-Haube ab.
Therapie und Bewährungshilfe
Laut Urteil muss der 14-Jährige eine Psychotherapie bei der Männerberatung absolvieren, zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet. Da die U-Haft auf den unbedingten Strafteil angerechnet wurde, kam der Bursch nach der Verhandlung frei. „Jetzt kein Blödsinn mehr!“, schärfte ihm sein Verteidiger ein.
Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
APA/UT24Â






