Ende von Telefonwerbung für Strom und Gas

Kern der Regelung ist ein grundsätzliches Verbot von telefonischem Telemarketing sowie Werbenachrichten für Energieverträge – es sei denn, Verbraucher haben zuvor ausdrücklich zugestimmt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf aggressive Verkaufsmethoden, die in der Vergangenheit häufig zu intransparenten Vertragsabschlüssen geführt hatten.
Für Verbraucher bringt das mehrere Erleichterungen: Sie müssen künftig nicht mehr selbst nachweisen, dass sie ohne Einwilligung kontaktiert wurden, und Angebote sollen nur noch über nachvollziehbare und transparente Kanäle erfolgen. Der unerwünschte Verkaufsdruck dürfte dadurch spürbar sinken.
VZS begrüßt Neuerung
Die Verbraucherzentrale (VZS) begrüßt die Neuerung als wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness im Energiemarkt. Gleichzeitig mahnt sie zur Vorsicht in der Übergangsphase.
So sollten Verbraucher weiterhin keine persönlichen Daten an unbekannte Anrufer weitergeben, Angebote sorgfältig prüfen und im Zweifel auf offizielle Informationsquellen zurückgreifen.
VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer betont, dass nun vor allem eine konsequente Kontrolle und umfassende Information entscheidend seien, damit die neuen Regeln in der Praxis wirksam umgesetzt werden.






